BITE Homepage BITE-Zwischenbericht 1997
Anforderungsprofil Braillezeilen Stichwortverzeichnis
A
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Abschnitt
- 2 Aufgabengerechte Funktionalität in textorientierten Anwendungen unter MS-DOS
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Abstand
- 3.2.1 Die Braillemodule sind ermüdungs- und störungsfrei lesbar.
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Abstände
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Abwertung
- 1.1.4.1 Es steht ein Screenreader zum Zugang zu MS-Windows zur Verfügung, mit dem das Produkt ohne Funktionseinschränkung genutzt ...
1.2.1 Das Produkt entspricht den Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes (Elektrische Sicherheit, mechanische Sicherheit und ...
1.2.2.3 Der Inhalt der Braillezeile wird zusätzlich in einer für den Sehenden geeigneten Form ausgegeben.
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Anbieter
- 1.4.1.2 Testinstallation
1.4.3.1 Eine pädagogisch und technisch fachgerechte Einweisung in die Bedienung des Produkts wird sichergestellt.
2.1.1 Das Produkt ist an Standardsoftware unter MS-DOS, die unter blinden Anwendern nach wie vor verbreitet ist, angepaßt.
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Anbieters
- 1.1.2 Handelsübliche Hard- und Software, die zur Systemeinrichtung des Arbeitsplatzes gehört, kann nach Installation des Produkts ...
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Anforderung
- 1.4.3.1 Eine pädagogisch und technisch fachgerechte Einweisung in die Bedienung des Produkts wird sichergestellt.
1.4.4.1 Es wird eine umfassende und während der Geschäftszeiten jederzeit verfügbare Beratung bei Problemen mit der Bedienung des ...
2.1.2 Handelsübliche Anwendungen unter MS-DOS können vom blinden Nutzer, ggf. mit Hilfe einer sehenden Assistenzkraft, angepaßt ...
3.3.4 Ein Überblick über den Bildschirmaufbau kann auf einfache Weise erarbeitet werden.
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Anforderungen
- Anforderungsprofil Braillezeilen
1.3 Produktinformation
1.4 Dienstleistung
1.4.3.1 Eine pädagogisch und technisch fachgerechte Einweisung in die Bedienung des Produkts wird sichergestellt.
2 Aufgabengerechte Funktionalität in textorientierten Anwendungen unter MS-DOS
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Anforderungsprofil
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Angabe
- 1.1.2 Handelsübliche Hard- und Software, die zur Systemeinrichtung des Arbeitsplatzes gehört, kann nach Installation des Produkts ...
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Ankunft
- 3.3.2 Keine Wartezeiten
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Anordnung
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Anpassung
- 2.1.2 Handelsübliche Anwendungen unter MS-DOS können vom blinden Nutzer, ggf. mit Hilfe einer sehenden Assistenzkraft, angepaßt ...
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Anschluß
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Anteil
- 2.3 Fortgeschrittene Software-Funktionen für Sekretariat / Sachbearbeitung sind aufgabengerecht bedienbar.
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Anwender
- Anforderungsprofil Braillezeilen
2.1.2 Handelsübliche Anwendungen unter MS-DOS können vom blinden Nutzer, ggf. mit Hilfe einer sehenden Assistenzkraft, angepaßt ...
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Anwenders
- 2.2 Grundfunktionen der Textverarbeitung unter Word für DOS 6.0 und WordPerfect 5.1 sind aufgabengerecht und effizient bedienbar.
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Anwendungen
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Anwendungskontext
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Anwendungskontexte
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Anwendungsprogramm
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Anwendungsprogramme
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Anwendungsprogrammen
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Anwendungsprogramms
- 3.2.3 Die Anordnung der Schalter erlaubt eine einhändige Bedienung zum Auslesen des Bildschirms.
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Anwendungssoftware
- 1.4.4.1 Es wird eine umfassende und während der Geschäftszeiten jederzeit verfügbare Beratung bei Problemen mit der Bedienung des ...
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Anwendungstiefe
- 2 Aufgabengerechte Funktionalität in textorientierten Anwendungen unter MS-DOS
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Anwendungszweck
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Anzahl
- 1.2.2.2 Die Installation des Produkts ist überschaubar und kann mit geringem Aufwand geändert oder rückgängig gemacht werden.
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Anzeige
- 3.3.2 Keine Wartezeiten
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Anzeigen
- 3.2.4 Häufig verwendete Anzeigen und Schalter sind im kleinen Greifraum angeordnet.
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Arbeitnehmern
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Arbeitsanforderungen
- 2.2 Grundfunktionen der Textverarbeitung unter Word für DOS 6.0 und WordPerfect 5.1 sind aufgabengerecht und effizient bedienbar.
2.3 Fortgeschrittene Software-Funktionen für Sekretariat / Sachbearbeitung sind aufgabengerecht bedienbar.
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Arbeitsaufgaben
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Arbeitsleistung
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Arbeitsplätze
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Arbeitsplätzen
- Anforderungsprofil Braillezeilen
2.2 Grundfunktionen der Textverarbeitung unter Word für DOS 6.0 und WordPerfect 5.1 sind aufgabengerecht und effizient bedienbar.
2.3 Fortgeschrittene Software-Funktionen für Sekretariat / Sachbearbeitung sind aufgabengerecht bedienbar.
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Arbeitsplatzkonfigurationen
- 1.4.1.2 Testinstallation
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Arbeitsplatzsystemen
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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ASCII
- 1.3.1.2 Die Information ist für den blinden Anwender zugänglich.
1.3.2.4 Die Information ist für den blinden Anwender zugänglich.
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Aspekten
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Aufbereitung
- 1.3.1.2 Die Information ist für den blinden Anwender zugänglich.
1.3.2.4 Die Information ist für den blinden Anwender zugänglich.
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Aufgaben
- Anforderungsprofil Braillezeilen
2.3 Fortgeschrittene Software-Funktionen für Sekretariat / Sachbearbeitung sind aufgabengerecht bedienbar.
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Aufgabenerledigung
- 2.2 Grundfunktionen der Textverarbeitung unter Word für DOS 6.0 und WordPerfect 5.1 sind aufgabengerecht und effizient bedienbar.
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Aufwand
- 2.1.2 Handelsübliche Anwendungen unter MS-DOS können vom blinden Nutzer, ggf. mit Hilfe einer sehenden Assistenzkraft, angepaßt ...
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Ausführungen
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Ausgabe
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Auskunftssysteme
- 2.1.2 Handelsübliche Anwendungen unter MS-DOS können vom blinden Nutzer, ggf. mit Hilfe einer sehenden Assistenzkraft, angepaßt ...
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Auslesen
- 3.3.2 Keine Wartezeiten
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Ausschnitt
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Ausschnitts
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Ausstattung
- Anforderungsprofil Braillezeilen
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Ausstattungsmerkmale
- 1.1.2 Handelsübliche Hard- und Software, die zur Systemeinrichtung des Arbeitsplatzes gehört, kann nach Installation des Produkts ...
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Auswahl
- Anforderungsprofil Braillezeilen
Erstellt: 07.03.1998 17:32 Aktualisiert: 14.12.1998 21:45
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung