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1 Allgemeine Standards der Produktqualität von Hard- und Software werden eingehalten.

1.1 Kompatibilität

1.1.1 Die handelsüblichen Betriebssysteme für Personalcomputer und Rechnernetze können mit dem Produkt, ggf. unter Einsatz einer Zugangssoftware, betrieben werden.

Indikatoren: Laut Produktbeschreibung ist der uneingeschränkte Betrieb folgender Programme möglich: MS-DOS, MS-Windows, OS/2, Unix, MacIntosh.
Kommentar: In die Untersuchung werden nur Produkte für MS-DOS und MS-Windows einbezogen.
Bewertung: Deskriptive Nennung.

1.1.2 Handelsübliche Hard- und Software, die zur Systemeinrichtung des Arbeitsplatzes gehört, kann nach Installation des Produkts ohne Einschränkung betrieben werden.

Kommentar: Diese Zielvorgabe bezieht sich auf Ausstattungsmerkmale wie Schnittstellen, Slots, Grafikkarten, Drucker, Netzwerk-Hard- und Software, Emulations-Hard- und Software etc., die in einer betrieblichen Systemumgebung standardmäßig eingesetzt werden. Eine Liste handelsüblicher System-Hard-und Software ist zu definieren und die Kompatibilität des Produkts damit abzugleichen.
Indikator: Produktbeschreibung, Angabe des Anbieters
Bewertung: Hohe Kompatibilität ist hoch zu bewerten.

1.1.3 Die für den Betrieb von DOS-Programmen erforderlichen Systemressourcen werden nicht beeinträchtigt.

Indikator: Freier Hauptspeicher im DOS-Bereich.
Bewertung: Geringer Verbrauch an DOS-Speicher ist hoch zu bewerten.

1.1.4 Das Produkt kann mit weiterer Hilfstechnik zu einem multimedialen Zugangssystem zur Computernutzung verbunden werden.

1.1.4.1 Es steht ein Screenreader zum Zugang zu MS-Windows zur Verfügung, mit dem das Produkt ohne Funktionseinschränkung genutzt werden kann.

Indikatoren: Laut Produktbeschreibung kann das Produkt mit mindestens einem der folgenden Programme ohne Einschränkung betrieben werden: Blindows, Jaws, Slimware Window Bridge, Virgo, Windots, sonstiges.
Bewertung: Deskriptive Nennung. Abwertung, wenn keine Nennung.

1.1.4.2 Das Produkt hält Schnittstellen zur Integration mit weiterer Hilfstechnik zur Computerbedienung bereit.

Kommentar: Es ist anzugeben, welche Hardware (Sprachausgabe, Großbildsystem, Brailletastatur) funktionell und/oder baulich integriert ist bzw. optional zur Verfügung steht. Erfaßt werden sowohl Produkte desselben Herstellers als auch Fremdprodukte.
Bewertung: deskriptive Nennung.

1.2 Betriebssicherheit

1.2.1 Das Produkt entspricht den Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes (Elektrische Sicherheit, mechanische Sicherheit und Zuverlässigkeit).

Indikatoren: VDE-Zeichen, CE-Zeichen, GS-Zeichen
Bewertung: Abwertung, wenn nicht vorhanden.
Kommentar: Die Funktionsfähigkeit der Braillemodule und der Schalter kann nur durch einen Dauerbelastungstest festgestellt werden, der nicht angewandt werden soll.

1.2.2 Die Installation und De-Installation des Produkts durch die Systembetreuung des Anwenders ist möglich.

1.2.2.1 Die Installation ist vollständig in der Programmdokumentation beschrieben.

Indikator: Fehlermeldungen und undefinierte Zustände bei Installationsversuch; Fehlermeldungen und undefinierte Zustände im Betrieb des Produkts, die durch Veränderungen der Installation behoben werden können.
Bewertung: Installierbarkeit ohne Rückfrage beim Hersteller ist hoch zu bewerten.

1.2.2.2 Die Installation des Produkts ist überschaubar und kann mit geringem Aufwand geändert oder rückgängig gemacht werden.

Indikator: Anzahl der durch die Installation des Produkts im System verursachten Änderungen (Einträge in Systemdateien, betroffene Verzeichnisse); Deinstallationsprogramm.
Bewertung: Einfach überschaubare Installation ist hoch zu bewerten.

1.2.2.3 Der Inhalt der Braillezeile wird zusätzlich in einer für den Sehenden geeigneten Form ausgegeben.

Indikatoren: Bildschirmanzeige, LCD, sonstige visuelle Wiedergabe
Bewertung: Deskriptive Nennung, Abwertung wenn keine Lösung

1.2.3 Es werden keine Systemabstürze durch den Betrieb des Produkts verursacht.

Kommentar: Im Rahmen der vorgesehenen Installation nicht zu testen.

1.3 Produktinformation

Kommentar: Die Anforderungen an die Produktbeschreibung und an die Benutzerdokumentation sind festgelegt in DIN ISO/IEC 12119 "Software-Erzeugnisse. Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen".

1.3.1 Die Produktbeschreibung enthält alle technischen Angaben, die zu einer Entscheidung vor Kauf erforderlich sind.

1.3.1.1 Indikatoren: Systemvoraussetzungen, empfohlene Konfiguration, mit dem Produkt bedienbare Standardsoftware, bekannte Einschränkungen, angebotene Unterstützung.

1.3.1.2 Die Information ist für den blinden Anwender zugänglich.

Indikatoren: deutsche Sprache; blindengerechte Aufbereitung:. Braille-Kurzschrift, ASCII auf markierter Diskette, Großdruck, Kassette.

1.3.2 Die Benutzerdokumentation enthält alle zum Betrieb des Produkts erforderlichen Angaben.

1.3.2.1 Funktionalität, Bedienung und technische Einstellungen des Produkts sind vollständig beschrieben.

Indikator: Durchführbarkeit der Produktbedienung aufgrund der Benutzerdokumentation in ausgewählten Fällen.

1.3.2.2 Die Installation ist vollständig beschrieben.

Kommentar: siehe 1.2.2.1

1.3.2.3 Die Informationsaufbereitung ist übersichtlich und didaktisch strukturiert

Indikatoren: Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Referenzlisten, Gliederung vom Einfachen zum Komplexen, Begriffserläuterungen und konsistente Verwendung von Begriffen.

1.3.2.4 Die Information ist für den blinden Anwender zugänglich.

Indikatoren: deutsche Sprache; blindengerechte Aufbereitung:. Braille-Kurzschrift, ASCII auf markierter Diskette, Großdruck, Kassette.

1.4 Dienstleistung

Kommentar: Die mit dem Erwerb und dem Betrieb des Produkts verbundene Dienstleistung ist eine wichtige Komponente der Produktqualität, da entsprechende Leistungen nicht auf dem allgemeinen Markt angeboten werden. Allerdings kann die Qualität der Dienstleistung im Rahmen von Produkttests für den Großteil der Kriterien nicht geprüft werden. Die Anforderungen werden im Sinne eines Beratungsinstrumentariums ausgearbeitet.

1.4.1 Beratung vor Kauf

1.4.1.1 Produktbeschreibung siehe 1.3.1

1.4.1.2 Testinstallation

Bei komplexen Arbeitsplatzkonfigurationen oder bei Systemkomponenten, die in der Produktbeschreibung nicht genannt sind, wird eine Testinstallation von ausreichender Dauer durchgeführt. Ggf. wird das Produkt per Leasing für einen längeren Testlauf überlassen. Die Testinstallation wird durch den Anbieter betreut.

1.4.1.3 Das Angebot benennt die Komponenten des Arbeitsplatzsystems, mit denen Kompatibilität zugesichert wird, sowie bekannte Einschränkungen in der Bedienbarkeit dieser Komponenten.

1.4.1.4 Das Angebot weist die Preise für das Produkt sowie für Installation und Schulung gesondert aus. Der für die Installation angesetzte Zeitaufwand ist ausgewiesen.

1.4.1.5 Das Angebot weist die Konditionen für Wartung und Reparaturen aus.

1.4.2 Installation

1.4.2.1 Die vom Hersteller durchgeführte Installation bezieht alle zum Arbeitsplatzsystem gehörige Hard- und Software ein.

1.4.2.2 Kann der für die Installation kalkulierte Zeitaufwand nicht eingehalten werden, so geht dies nicht zulasten der für die Einweisung des Anwenders angesetzten Zeit.

1.4.3 Einweisung

1.4.3.1 Eine pädagogisch und technisch fachgerechte Einweisung in die Bedienung des Produkts wird sichergestellt.

Diese Anforderung kann erfüllt werden, indem der Anbieter selber eine den Anforderungen genügende Einweisung durchführt, oder indem er mit geeigneten Schulungsträgern kooperiert.

1.4.3.1.1 Die Einweisung in die Bedienung des Produkts bezieht die Anwendungssoftware mit ein.
1.4.3.1.2 Es wird ein individuelles Schulungskonzept erstellt, das die Vorkenntnisse des Anwenders und die Arbeitsaufgaben berücksichtigt. Das Konzept wird nach Lernziel und Zeitansatz in Einzelschritten detailliert dargestellt.
1.4.3.1.3 Die Schulung wird in Zeiteinheiten von maximal vier Stunden täglich durchgeführt.
1.4.3.1.4 Die Schulung wird durch einen blindenpädagogisch und hilfsmitteltechnisch qualifizierten Dozenten durchgeführt.
1.4.3.1.5 Es wird ein Schulungsbericht angefertigt, aus dem die erreichten Lernziele hervorgehen und in dem ggf. Empfehlungen für weitere Fortbildung gegeben werden.

1.4.3.2 Für verbreitete Standardsoftware wird eine Referenzliste der Tastenkombinationen angeboten.

1.4.4 Wartung

1.4.4.1 Es wird eine umfassende und während der Geschäftszeiten jederzeit verfügbare Beratung bei Problemen mit der Bedienung des Produkts angeboten.

Diese Anforderung kann z.B. durch eine telefonische Hotline, ggf. in Verbindung mit einer Einrichtung zur Ferndiagnose per DFÜ, erfüllt werden. Die Beratung soll sich auch auf die Bedienung der Anwendungssoftware beziehen, insbesondere auf weitverbreitete Standardsoftware.

1.4.4.2 Die Wartung kann mit geringem Aufwand am Arbeitsplatz ausgeführt werden.

1.4.4.3 Reparaturen werden kurzfristig ausgeführt, bzw. es wird kurzfristig ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt.

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Erstellt: 07.03.1998 17:32   Aktualisiert: 14.12.1998 21:45
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung