BITE Homepage BITE-Zwischenbericht 1997
Anforderungsprofil Braillezeilen Stichwortverzeichnis
1 Allgemeine Standards der Produktqualität von Hard- und Software werden eingehalten.
1.1 Kompatibilität
1.1.1 Die handelsüblichen Betriebssysteme für Personalcomputer und Rechnernetze können mit dem Produkt, ggf. unter Einsatz einer Zugangssoftware, betrieben werden.
Indikatoren:
Laut
Produktbeschreibung ist der uneingeschränkte
Betrieb folgender
Programme möglich:
MS-
DOS,
MS-Windows,
OS/2,
Unix,
MacIntosh.
Kommentar: In die Untersuchung werden nur
Produkte für MS-DOS und MS-Windows einbezogen.
Bewertung:
Deskriptive
Nennung.
1.1.2 Handelsübliche Hard- und Software, die zur Systemeinrichtung des Arbeitsplatzes gehört, kann nach Installation des Produkts ohne Einschränkung betrieben werden.
Kommentar: Diese
Zielvorgabe bezieht sich auf
Ausstattungsmerkmale wie
Schnittstellen,
Slots,
Grafikkarten,
Drucker,
Netzwerk-
Hard- und
Software,
Emulations-Hard- und Software etc., die in einer betrieblichen
Systemumgebung standardmäßig eingesetzt werden. Eine
Liste handelsüblicher
System-Hard-und Software ist zu definieren und die
Kompatibilität des
Produkts damit abzugleichen.
Indikator:
Produktbeschreibung,
Angabe des
Anbieters
Bewertung:
Hohe
Kompatibilität ist hoch zu bewerten.
1.1.3 Die für den Betrieb von DOS-Programmen erforderlichen Systemressourcen werden nicht beeinträchtigt.
Indikator: Freier
Hauptspeicher im
DOS-Bereich.
Bewertung: Geringer
Verbrauch an
DOS-Speicher ist hoch zu bewerten.
1.1.4 Das Produkt kann mit weiterer Hilfstechnik zu einem multimedialen Zugangssystem zur Computernutzung verbunden werden.
1.1.4.1 Es steht ein Screenreader zum Zugang zu MS-Windows zur Verfügung, mit dem das Produkt ohne Funktionseinschränkung genutzt werden kann.
Indikatoren:
Laut
Produktbeschreibung kann das
Produkt mit mindestens einem der folgenden
Programme ohne
Einschränkung betrieben werden:
Blindows,
Jaws,
Slimware
Window
Bridge,
Virgo,
Windots, sonstiges.
Bewertung:
Deskriptive
Nennung.
Abwertung, wenn keine Nennung.
1.1.4.2 Das Produkt hält Schnittstellen zur Integration mit weiterer Hilfstechnik zur Computerbedienung bereit.
Kommentar: Es ist anzugeben, welche
Hardware (
Sprachausgabe, Großbildsystem,
Brailletastatur) funktionell und/oder baulich integriert ist bzw. optional zur
Verfügung steht.
Erfaßt werden sowohl
Produkte desselben
Herstellers als auch
Fremdprodukte.
Bewertung: deskriptive
Nennung.
1.2 Betriebssicherheit
1.2.1 Das Produkt entspricht den Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes (Elektrische Sicherheit, mechanische Sicherheit und Zuverlässigkeit).
Indikatoren:
VDE-
Zeichen,
CE-Zeichen,
GS-Zeichen
Bewertung:
Abwertung, wenn nicht vorhanden.
Kommentar: Die
Funktionsfähigkeit der
Braillemodule und der
Schalter kann nur durch einen
Dauerbelastungstest festgestellt werden, der nicht angewandt werden soll.
1.2.2 Die Installation und De-Installation des Produkts durch die Systembetreuung des Anwenders ist möglich.
1.2.2.1 Die Installation ist vollständig in der Programmdokumentation beschrieben.
Indikator:
Fehlermeldungen und undefinierte
Zustände bei
Installationsversuch; Fehlermeldungen und undefinierte Zustände im
Betrieb des
Produkts, die durch Veränderungen der
Installation behoben werden können.
Bewertung:
Installierbarkeit ohne
Rückfrage beim
Hersteller ist hoch zu bewerten.
1.2.2.2 Die Installation des Produkts ist überschaubar und kann mit geringem Aufwand geändert oder rückgängig gemacht werden.
Indikator:
Anzahl der durch die
Installation des
Produkts im
System verursachten Änderungen (
Einträge in
Systemdateien, betroffene
Verzeichnisse);
Deinstallationsprogramm.
Bewertung: Einfach überschaubare
Installation ist hoch zu bewerten.
1.2.2.3 Der Inhalt der Braillezeile wird zusätzlich in einer für den Sehenden geeigneten Form ausgegeben.
Indikatoren:
Bildschirmanzeige,
LCD, sonstige visuelle
Wiedergabe
Bewertung:
Deskriptive
Nennung,
Abwertung wenn keine
Lösung
1.2.3 Es werden keine Systemabstürze durch den Betrieb des Produkts verursacht.
Kommentar: Im
Rahmen der vorgesehenen
Installation nicht zu testen.
1.3 Produktinformation
Kommentar: Die
Anforderungen an die
Produktbeschreibung und an die
Benutzerdokumentation sind festgelegt in
DIN
ISO/IEC 12119 "
Software-Erzeugnisse.
Qualitätsanforderungen und
Prüfbestimmungen".
1.3.1 Die Produktbeschreibung enthält alle technischen Angaben, die zu einer Entscheidung vor Kauf erforderlich sind.
1.3.1.1 Indikatoren: Systemvoraussetzungen, empfohlene Konfiguration, mit dem Produkt bedienbare Standardsoftware, bekannte Einschränkungen, angebotene Unterstützung.
1.3.1.2 Die Information ist für den blinden Anwender zugänglich.
Indikatoren: deutsche
Sprache; blindengerechte
Aufbereitung:.
Braille-Kurzschrift,
ASCII auf markierter
Diskette, Großdruck,
Kassette.
1.3.2 Die Benutzerdokumentation enthält alle zum Betrieb des Produkts erforderlichen Angaben.
1.3.2.1 Funktionalität, Bedienung und technische Einstellungen des Produkts sind vollständig beschrieben.
Indikator: Durchführbarkeit der
Produktbedienung aufgrund der
Benutzerdokumentation in ausgewählten
Fällen.
1.3.2.2 Die Installation ist vollständig beschrieben.
1.3.2.3 Die Informationsaufbereitung ist übersichtlich und didaktisch strukturiert
Indikatoren:
Inhaltsverzeichnis,
Stichwortverzeichnis,
Referenzlisten,
Gliederung vom Einfachen zum Komplexen,
Begriffserläuterungen und konsistente
Verwendung von
Begriffen.
1.3.2.4 Die Information ist für den blinden Anwender zugänglich.
Indikatoren: deutsche
Sprache; blindengerechte
Aufbereitung:.
Braille-Kurzschrift,
ASCII auf markierter
Diskette, Großdruck,
Kassette.
1.4 Dienstleistung
Kommentar: Die mit dem
Erwerb und dem
Betrieb des
Produkts verbundene
Dienstleistung ist eine wichtige
Komponente der
Produktqualität, da entsprechende
Leistungen nicht auf dem allgemeinen
Markt angeboten werden. Allerdings kann die
Qualität der Dienstleistung im
Rahmen von
Produkttests für den Großteil der
Kriterien nicht geprüft werden. Die
Anforderungen werden im Sinne eines
Beratungsinstrumentariums ausgearbeitet.
1.4.1 Beratung vor Kauf
1.4.1.1 Produktbeschreibung siehe 1.3.1
1.4.1.2 Testinstallation
Bei komplexen
Arbeitsplatzkonfigurationen oder bei
Systemkomponenten, die in der
Produktbeschreibung nicht genannt sind, wird eine
Testinstallation von ausreichender
Dauer durchgeführt. Ggf. wird das
Produkt per
Leasing für einen längeren
Testlauf überlassen. Die Testinstallation wird durch den
Anbieter betreut.
1.4.1.3 Das Angebot benennt die Komponenten des Arbeitsplatzsystems, mit denen Kompatibilität zugesichert wird, sowie bekannte Einschränkungen in der Bedienbarkeit dieser Komponenten.
1.4.1.4 Das Angebot weist die Preise für das Produkt sowie für Installation und Schulung gesondert aus. Der für die Installation angesetzte Zeitaufwand ist ausgewiesen.
1.4.1.5 Das Angebot weist die Konditionen für Wartung und Reparaturen aus.
1.4.2 Installation
1.4.2.1 Die vom Hersteller durchgeführte Installation bezieht alle zum Arbeitsplatzsystem gehörige Hard- und Software ein.
1.4.2.2 Kann der für die Installation kalkulierte Zeitaufwand nicht eingehalten werden, so geht dies nicht zulasten der für die Einweisung des Anwenders angesetzten Zeit.
1.4.3 Einweisung
1.4.3.1 Eine pädagogisch und technisch fachgerechte Einweisung in die Bedienung des Produkts wird sichergestellt.
Diese
Anforderung kann erfüllt werden, indem der
Anbieter selber eine den
Anforderungen genügende
Einweisung durchführt, oder indem er mit geeigneten
Schulungsträgern kooperiert.
1.4.3.1.1 Die Einweisung in die Bedienung des Produkts bezieht die Anwendungssoftware mit ein.
1.4.3.1.2 Es wird ein individuelles Schulungskonzept erstellt, das die Vorkenntnisse des Anwenders und die Arbeitsaufgaben berücksichtigt. Das Konzept wird nach Lernziel und Zeitansatz in Einzelschritten detailliert dargestellt.
1.4.3.1.3 Die Schulung wird in Zeiteinheiten von maximal vier Stunden täglich durchgeführt.
1.4.3.1.4 Die Schulung wird durch einen blindenpädagogisch und hilfsmitteltechnisch qualifizierten Dozenten durchgeführt.
1.4.3.1.5 Es wird ein Schulungsbericht angefertigt, aus dem die erreichten Lernziele hervorgehen und in dem ggf. Empfehlungen für weitere Fortbildung gegeben werden.
1.4.3.2 Für verbreitete Standardsoftware wird eine Referenzliste der Tastenkombinationen angeboten.
1.4.4 Wartung
1.4.4.1 Es wird eine umfassende und während der Geschäftszeiten jederzeit verfügbare Beratung bei Problemen mit der Bedienung des Produkts angeboten.
Diese
Anforderung kann z.B. durch eine telefonische
Hotline, ggf. in
Verbindung mit einer
Einrichtung zur
Ferndiagnose per
DFÜ, erfüllt werden. Die
Beratung soll sich auch auf die
Bedienung der
Anwendungssoftware beziehen, insbesondere auf weitverbreitete
Standardsoftware.
1.4.4.2 Die Wartung kann mit geringem Aufwand am Arbeitsplatz ausgeführt werden.
1.4.4.3 Reparaturen werden kurzfristig ausgeführt, bzw. es wird kurzfristig ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt.
Anforderungsprofil Braillezeilen
2 Aufgabengerechte Funktionalität in textorientierten Anwendungen unter MS-DOS
Erstellt: 07.03.1998 17:32 Aktualisiert: 14.12.1998 21:45
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung