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Modellvorhaben BITE

Anforderungsprofil

für die Produktgruppe

Braillezeilen
Version 1.3 vom 10.10.1996

Anwendbare Normen zur Hardware-Ergonomie

Zum 6-Punkt-Braille und zum 8-Punkt-Braille gibt es eine DIN-Vorschrift. Zur Lesbarkeit und Anordnung der Brailleelemente gibt es keine normierten Grundlagen. Zur Beurteilung der Tasten, Schalter und sonstigen Bedienelemente kann ISO 9241 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten Teil 4 Tastaturen herangezogen werden, in der die Anforderungen für eine schnelle, sichere und ermüdungsfreie Eingabe aufgeschlüsselt werden (Form und Abstände der Tasten, Tastenhub, Tastenklick).

I. Rahmenbedingungen

Anwendungszweck

Die untersuchte Produktgruppe ist ein spezifisches Gerät zur Computerbedienung für Blinde. Die spezifische Leistung des Produkts besteht darin, den Bildschirminhalt in tastbarer Form im Braille-Code wiederzugeben. Begleitende Funktionen beziehen sich darauf, den Ausschnitt des auf der Braillezeile sichtbaren Bildschirmteils zu steuern und ggf. an das Anwendungsprogramm zurückzumelden. Insofern ist die Braillezeile sowohl Ausgabe- als auch Eingabegerät.
Der Einsatz ist wegen der relativ hohen Kosten in der Regel auf berufliche Zwecke begrenzt. Die Produktgruppe trägt bei zu der Zielsetzung, die behinderungsbedingten Einschränkungen in der Computerbedienung soweit zu kompensieren, daß bei sonst gleichen Voraussetzungen eine mit nichtbehinderten Kollegen vergleichbare Arbeitsleistung erreicht werden kann.

Anwendungskontext

Im Rahmen der Untersuchung soll sich auf stationäre Arbeitsplätze beschränkt werden, für die üblicherweise Zeilen zur Wiedergabe eines 80-stelligen Bildschirmausschnitts eingesetzt werden.
Es sind im wesentlichen zwei Anwendungskontexte nach ihrer Ausstattung zu unterscheiden:
Es ist davon auszugehen, daß Software im Textmodus an vernetzten Arbeitsplätzen in wenigen Jahren vollständig an Bedeutung verlieren wird, an Blindenarbeitsplätzen aber weiterhin für begrenzte Anwendungen und spezifische Zwecke genutzt werden wird. In die Untersuchung werden nur Produkte einbezogen, die für Software mit grafischer Bedienoberfläche, speziell MS-Windows, einsetzbar sind. In diesem Zusammenhang werden Braillezeilen als Subsystem betrachtet, dessen Steuerung weitgehend vom Screen-Reader abhängt und hier nicht gesondert betrachtet werden muß. Die Steuerung der Braillezeile im Textmodus, speziell unter MS-DOS, soll mit begrenzter Auswahl an Anwendungsprogrammen in die Untersuchung einbezogen werden.

Ausstattung

Das Produkt wird üblicherweise in Arbeitsplatzsystemen eingesetzt, die als Kern einen Personalcomputer, ggf. mit Anschluß an ein Rechnernetz oder Terminalsystem, sowie diverse Peripheriegeräte und diverse Software umfassen. Eine weitgehende Kompatibilität mit handelsüblicher Hard- und Software ist erforderlich. Die allgemeinen Qualitätsanforderungen an Produkte der Informationstechnik sind einzuhalten.

Das Produkt ist mit weiterer spezifischer Hard- und Software zu einem blindengerechten Zugangssystem zur Computernutzung verbunden. Hierzu gehören
Das Marktangebot umfaßt sowohl offene, aus Komponenten verschiedener Hersteller zusammengesetzte, als auch geschlossene Zugangssysteme. Die Schnittstellen der Braillezeile zu den übrigen Bestandteilen sind unter Aspekten der Kompatibilität ebenso wie der Ergonomie zu betrachten.

Anwender

Als mögliche Anwender werden im Rahmen dieser Untersuchung vor allem die Blinden im Beruf berücksichtigt. Es wird angenommen, daß die Lernvoraussetzungen dieser Personengruppe abgesehen von der Blindheit normal sind. Weitere Behinderungen werden im Rahmen dieser Untersuchung nicht berücksichtigt. Die Kriterien zur Beurteilung der Hardware-Ergonomie können aus den allgemeinen Grundsätzen zur Ergonomie von Bildschirmarbeitsplätzen, speziell zu Tastaturen, abgeleitet werden. Weiterhin sind Erfahrungswerte zum effizienten Lesen von Brailleschrift hinzuzuziehen.
Hinsichtlich der Software-Ergonomie sind die besonderen Anforderungen Blinder an die Informationsaufbereitung zu berücksichtigen. Durch die ausschnitthafte Darstellung der Information auf der Braillezeile werden Einrichtungen zur Orientierung und zur Steuerung des Ausschnitts erforderlich.

Arbeitsaufgaben

An Arbeitsplätzen mit grafischen Bedienoberflächen gelten die für die Produktgruppe Windows-Anpassungen getroffenen Ausführungen. Textorientierte Anwendungen werden von blinden Arbeitnehmern in Zukunft voraussichtlich noch zu Aufgaben genutzt gewerden, die einen geringen Datenaustausch mit sehenden Kollegen und geringe Anforderungen an die optische Gestaltung erfordern. Dies sind im wesentlichen Schreibtätigkeiten mit einfachen und mittleren Anforderungen sowie die Datenhaltung zur Selbstorganisation.

II. Kriterien

Grafik 'Weiter'  1 Allgemeine Standards der Produktqualität von Hard- und Software werden eingehalten.

Erstellt: 07.03.1998 17:32   Aktualisiert: 14.12.1998 21:45
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung