BITE Homepage BITE-Zwischenbericht 1997
Anforderungsprofil Braillezeilen
Version 1.3 vom 10.10.1996
Anwendbare Normen zur Hardware-Ergonomie
Zum 6-
Punkt-Braille und zum 8-Punkt-Braille gibt es eine
DIN-Vorschrift. Zur
Lesbarkeit und
Anordnung der
Brailleelemente gibt es keine normierten
Grundlagen. Zur
Beurteilung der
Tasten,
Schalter und sonstigen
Bedienelemente kann
ISO 9241
Ergonomische
Anforderungen für
Bürotätigkeiten mit
Bildschirmgeräten Teil 4
Tastaturen herangezogen werden, in der die Anforderungen für eine schnelle, sichere und ermüdungsfreie
Eingabe aufgeschlüsselt werden (Form und
Abstände der Tasten,
Tastenhub,
Tastenklick).
Die untersuchte Produktgruppe ist ein spezifisches
Gerät zur
Computerbedienung für
Blinde. Die spezifische
Leistung des
Produkts besteht darin, den
Bildschirminhalt in tastbarer Form im
Braille-Code wiederzugeben. Begleitende
Funktionen beziehen sich darauf, den
Ausschnitt des auf der
Braillezeile sichtbaren
Bildschirmteils zu steuern und ggf. an das
Anwendungsprogramm zurückzumelden. Insofern ist die Braillezeile sowohl
Ausgabe- als auch
Eingabegerät.
Der
Einsatz ist wegen der relativ hohen
Kosten in der
Regel auf berufliche Zwecke begrenzt. Die Produktgruppe trägt bei zu der
Zielsetzung, die behinderungsbedingten
Einschränkungen in der Computerbedienung soweit zu kompensieren, daß bei sonst gleichen Voraussetzungen eine mit nichtbehinderten
Kollegen vergleichbare
Arbeitsleistung erreicht werden kann.
Im
Rahmen der Untersuchung soll sich auf stationäre
Arbeitsplätze beschränkt werden, für die üblicherweise
Zeilen zur
Wiedergabe eines 80-stelligen
Bildschirmausschnitts eingesetzt werden.
Es sind im wesentlichen zwei
Anwendungskontexte nach ihrer
Ausstattung zu unterscheiden:
- Arbeitsplätze, an denen überwiegend Anwendungsprogramme mit grafischer Bedienoberfläche eingesetzt werden, und
- Arbeitsplätze, an denen Anwendungsprogramme im Textmodus eingesetzt werden.
Es ist davon auszugehen, daß
Software im Textmodus an vernetzten
Arbeitsplätzen in wenigen
Jahren vollständig an Bedeutung verlieren wird, an
Blindenarbeitsplätzen aber weiterhin für begrenzte
Anwendungen und spezifische Zwecke genutzt werden wird. In die Untersuchung werden nur
Produkte einbezogen, die für Software mit grafischer Bedienoberfläche, speziell
MS-Windows, einsetzbar sind. In diesem Zusammenhang werden Braillezeilen als
Subsystem betrachtet, dessen
Steuerung weitgehend vom
Screen-
Reader abhängt und hier nicht gesondert betrachtet werden muß. Die Steuerung der Braillezeile im Textmodus, speziell unter
MS-
DOS, soll mit begrenzter
Auswahl an
Anwendungsprogrammen in die Untersuchung einbezogen werden.
Ausstattung
Das
Produkt wird üblicherweise in
Arbeitsplatzsystemen eingesetzt, die als
Kern einen
Personalcomputer, ggf. mit
Anschluß an ein
Rechnernetz oder
Terminalsystem, sowie diverse
Peripheriegeräte und diverse Software umfassen. Eine weitgehende
Kompatibilität mit handelsüblicher
Hard- und Software ist erforderlich. Die allgemeinen
Qualitätsanforderungen an Produkte der
Informationstechnik sind einzuhalten.
Das Produkt ist mit weiterer spezifischer Hard- und Software zu einem blindengerechten
Zugangssystem zur
Computernutzung verbunden. Hierzu gehören
- eine Software zur Interpretation des Bildschirminhalts von grafischen Bedienoberflächen (Screen Reader)
- ggf. Software zur Steuerung der Braillezeile in MS-DOS-Programmen
- ggf. weitere Medien zur Ausgabe des Bildschirminhalts wie Sprachausgabe, Soundblaster, Brailledrucker, Bildschirmvergrößerung etc.
- ggf. weitere Geräte zur behinderungsgerechten Eingabe, speziell Braille-Tastaturen.
Das
Marktangebot umfaßt sowohl offene, aus
Komponenten verschiedener
Hersteller zusammengesetzte, als auch geschlossene
Zugangssysteme. Die
Schnittstellen der Braillezeile zu den übrigen
Bestandteilen sind unter
Aspekten der
Kompatibilität ebenso wie der Ergonomie zu betrachten.
Als mögliche Anwender werden im Rahmen dieser Untersuchung vor allem die
Blinden im
Beruf berücksichtigt. Es wird angenommen, daß die
Lernvoraussetzungen dieser
Personengruppe abgesehen von der
Blindheit normal sind. Weitere
Behinderungen werden im Rahmen dieser Untersuchung nicht berücksichtigt. Die
Kriterien zur Beurteilung der Hardware-Ergonomie können aus den allgemeinen
Grundsätzen zur Ergonomie von
Bildschirmarbeitsplätzen, speziell zu Tastaturen, abgeleitet werden. Weiterhin sind
Erfahrungswerte zum effizienten
Lesen von
Brailleschrift hinzuzuziehen.
Hinsichtlich der
Software-Ergonomie sind die besonderen Anforderungen
Blinder an die
Informationsaufbereitung zu berücksichtigen. Durch die ausschnitthafte
Darstellung der
Information auf der Braillezeile werden
Einrichtungen zur
Orientierung und zur Steuerung des
Ausschnitts erforderlich.
An Arbeitsplätzen mit grafischen Bedienoberflächen gelten die für die Produktgruppe
Windows-Anpassungen getroffenen
Ausführungen.
Textorientierte Anwendungen werden von blinden
Arbeitnehmern in
Zukunft voraussichtlich noch zu
Aufgaben genutzt gewerden, die einen geringen
Datenaustausch mit sehenden Kollegen und geringe Anforderungen an die optische
Gestaltung erfordern. Dies sind im wesentlichen
Schreibtätigkeiten mit einfachen und mittleren Anforderungen sowie die
Datenhaltung zur Selbstorganisation.
1 Allgemeine Standards der Produktqualität von Hard- und Software werden eingehalten.
Erstellt: 07.03.1998 17:32 Aktualisiert: 14.12.1998 21:45
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung