Kommentar: Dieser
Abschnitt setzt die in den
Rahmenbedingungen genannten aufgabenbezogenen
Anforderungen um. Die Anforderungen an die
Anwendungstiefe sind vom Einfachen zum Komplexen gestaffelt. Die
Musteraufgaben werden zugleich mit Bezug auf Anforderungen zum Teil 3.
Effizienter Informationszugang entwickelt.
Kommentar: Es wird ein
Katalog von
Standardanwendungen definiert. Der
Anbieter wird befragt, ob das
Produkt daran angepaßt ist, und welche
Einschränkungen in der
Bedienung bestehen. Die
Bedienbarkeit wird auf einfachem
Niveau überprüft, z.B. die
Cursorverfolgung und grundlegende
Operationen der
Dateneingabe.
Kommentar: Diese
Anforderung bezieht sich insbesondere auf
Datensammlungen,
Auskunftssysteme und
Nachschlagewerke. Es wird überprüft, wie vollständig und mit welchem
Aufwand eine
Anpassung durch einen geübten
Anwender vorgenommen werden kann.
Kommentar: Es werden
Musteraufgaben zur
Durchführung im
Labor definiert. Die Musteraufgaben sollen realistischen
Arbeitsanforderungen weitmöglichst entsprechen. Die
Laborergebnisse zu ausgewählten Musteraufgaben werden mit Untersuchungen an realen
Arbeitsplätzen verglichen.
Indikatoren:
Bewertung der
Steuerbarkeit, Zahl der
Bedienschritte,
Zeitverhältnis von
Aufgabenerledigung und
Bedienung der
Hilfstechnik. Bei
Befragung an realen Arbeitsplätzen auch
Zufriedenheit des behinderten
Anwenders.
Kommentar: Es werden
Musteraufgaben zur
Durchführung im
Labor definiert. Die Musteraufgaben sollen realistischen
Arbeitsanforderungen weitmöglichst entsprechen. An realen
Arbeitsplätzen wird danach gefragt, mit welchem
Anteil diese
Aufgaben vorkommen.