BITE Homepage BITE-Zwischenbericht 1997
Anforderungsprofil Braillezeilen Stichwortverzeichnis
S
-
Schalter
- Anforderungsprofil Braillezeilen
1.2.1 Das Produkt entspricht den Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes (Elektrische Sicherheit, mechanische Sicherheit und ...
-
Schaltern
- 3.2.1 Die Braillemodule sind ermüdungs- und störungsfrei lesbar.
-
Schnittstellen
- Anforderungsprofil Braillezeilen
1.1.2 Handelsübliche Hard- und Software, die zur Systemeinrichtung des Arbeitsplatzes gehört, kann nach Installation des Produkts ...
-
Schreibtätigkeiten
- Anforderungsprofil Braillezeilen
-
Schulungsträgern
- 1.4.3.1 Eine pädagogisch und technisch fachgerechte Einweisung in die Bedienung des Produkts wird sichergestellt.
-
Screen
- Anforderungsprofil Braillezeilen
-
Screen-Reader
- Anforderungsprofil Braillezeilen
-
Slimware
- 1.1.4.1 Es steht ein Screenreader zum Zugang zu MS-Windows zur Verfügung, mit dem das Produkt ohne Funktionseinschränkung genutzt ...
-
Slots
- 1.1.2 Handelsübliche Hard- und Software, die zur Systemeinrichtung des Arbeitsplatzes gehört, kann nach Installation des Produkts ...
-
Softcursor
- 3.3.1.1 Der Wahrnehmungsfokus folgt zuverlässig dem Eingabecursor. Dieser Modus ist abschaltbar.
-
Software
- Anforderungsprofil Braillezeilen
1.1.2 Handelsübliche Hard- und Software, die zur Systemeinrichtung des Arbeitsplatzes gehört, kann nach Installation des Produkts ...
-
Software-Ergonomie
- Anforderungsprofil Braillezeilen
-
Software-Erzeugnisse
- 1.3 Produktinformation
-
Soundblaster
- Anforderungsprofil Braillezeilen
-
Sprachausgabe
- Anforderungsprofil Braillezeilen
1.1.4.2 Das Produkt hält Schnittstellen zur Integration mit weiterer Hilfstechnik zur Computerbedienung bereit.
3.2.7 Hardware-Ergänzungen können baulich integriert werden.
-
Sprache
- 1.3.1.2 Die Information ist für den blinden Anwender zugänglich.
1.3.2.4 Die Information ist für den blinden Anwender zugänglich.
-
Standardanwendungen
- 2.1.1 Das Produkt ist an Standardsoftware unter MS-DOS, die unter blinden Anwendern nach wie vor verbreitet ist, angepaßt.
-
Standardsoftware
- 1.4.4.1 Es wird eine umfassende und während der Geschäftszeiten jederzeit verfügbare Beratung bei Problemen mit der Bedienung des ...
-
Statusmodule
- 3.2.4 Häufig verwendete Anzeigen und Schalter sind im kleinen Greifraum angeordnet.
3.3.4 Ein Überblick über den Bildschirmaufbau kann auf einfache Weise erarbeitet werden.
-
Statuszeile
- 3.3.1.5 Ausgewählte Bedienelemente / Bildschirmpositionen können selektiv angesprungen werden.
3.3.1.7 Auf relevante Veränderungen außerhalb des Wahrnehmungsfokus wird aufmerksam gemacht.
-
Steuerbarkeit
- 2.2 Grundfunktionen der Textverarbeitung unter Word für DOS 6.0 und WordPerfect 5.1 sind aufgabengerecht und effizient bedienbar.
2.3 Fortgeschrittene Software-Funktionen für Sekretariat / Sachbearbeitung sind aufgabengerecht bedienbar.
-
Steuerung
- Anforderungsprofil Braillezeilen
3.2.7 Hardware-Ergänzungen können baulich integriert werden.
-
Stichwortverzeichnis
- 1.3.2.3 Die Informationsaufbereitung ist übersichtlich und didaktisch strukturiert
-
Stifte
- 3.2.1 Die Braillemodule sind ermüdungs- und störungsfrei lesbar.
-
Subsystem
- Anforderungsprofil Braillezeilen
-
Symboldarstellungen
- 3.5.3 Hilfe bei selten gebrauchten Funktionen
-
System
- 1.2.2.2 Die Installation des Produkts ist überschaubar und kann mit geringem Aufwand geändert oder rückgängig gemacht werden.
-
Systemdateien
- 1.2.2.2 Die Installation des Produkts ist überschaubar und kann mit geringem Aufwand geändert oder rückgängig gemacht werden.
-
System-Hard-und
- 1.1.2 Handelsübliche Hard- und Software, die zur Systemeinrichtung des Arbeitsplatzes gehört, kann nach Installation des Produkts ...
-
Systemkomponenten
- 1.4.1.2 Testinstallation
-
Systemumgebung
- 1.1.2 Handelsübliche Hard- und Software, die zur Systemeinrichtung des Arbeitsplatzes gehört, kann nach Installation des Produkts ...
Erstellt: 07.03.1998 17:32 Aktualisiert: 14.12.1998 21:45
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
Copyright © 1998 BIT GmbH - Mailto: 0402987340@t-online.de
Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung