BITE Homepage BITE-Zwischenbericht 1997
Anforderungsprofil Windows-Anpassungen Stichwortverzeichnis
1 Allgemeine Standards der Produktqualität von Hard- und Software werden eingehalten.
1.1 Kompatibilität
1.1.1 Die handelsüblichen Versionen von MS Windows können mit dem Produkt ohne Einschränkung betrieben werden.
Eine
Liste der aktuell gebräuchlichen
Versionen von
MS
Windows ist zu definieren (1996: Windows 3.11, Windows
NT, Windows 95, Windows unter
OS/2).
Eignung des
Produkts hierfür laut
Produktbeschreibung.
1.1.2 Handelsübliche Hard- und Software, die zur Systemeinrichtung des Arbeitsplatzes gehört, kann nach Installation des Produkts ohne Einschränkung betrieben werden.
Eine
Liste handelsüblicher
System-
Hard-und
Software ist zu definieren:
Ausstattungsmerkmale wie
Schnittstellen,
Slots,
Grafikkarten,
Drucker,
Netzwerk-Hard- und Software,
Emulations-Hard- und Software,
Bildschirmschoner etc..
Herstellerbefragung nach
Kompatibilität. Praktische
Prüfung zur
Verträglichkeit der
Tastaturnutzung: spezielles
Bediengerät oder
Hotkey zum
Umschalten der
Tastatur sind vorhanden.
1.1.3 Ein Rechner nach Bürostandard ist für den Betrieb des Produkts ausreichend.
Der aktuelle
Bürostandard an
Hardware-Voraussetzungen (
Prozessor,
Hauptspeicher etc.) ist zu definieren.
Vergleich mit den Hardware-Voraussetzungen des
Produkts laut
Produktbeschreibung.
1.1.4 Am Arbeitsplatz vorhandene Hilfstechnik (Braillezeile, Sprachausgabe, Großbildschirm) kann ohne Funktionseinschränkung mit dem Produkt betrieben werden.
Herstellerbefragung: Es ist anzugeben, mit welcher
Hardware (
Braillezeile,
Sprachausgabe, Großbildschirm -
Produkt,
Version,
Baujahr) das Produkt mit vollem
Funktionsumfang lauffähig ist, bzw. welche
Funktionseinschränkungen bestehen.
Erfaßt werden sowohl die
Hardware-
Produkte desselben
Herstellers als auch
Fremdprodukte.
1.1.5 DOS-Programme können nach Installation des Produkts ohne Einschränkung betrieben werden.
1.1.5.1 Die für den Betrieb von DOS-Programmen erforderlichen Systemressourcen werden nicht beeinträchtigt.
Praktische
Prüfung: Freier
Hauptspeicher im
DOS-Bereich.
1.1.5.2 Die Funktionalität der verbundenen Hilfstechniken (Braillezeile, Sprachausgabe, Bildschirmvergrößerung) ist in der Windows-DOS-Box ohne Einschränkung gegeben.
Einschränkungen in der
Bedienung ausgewählter
DOS-
Programme werden vom
Anbieter erfragt.
1.2 Betriebssicherheit
1.2.1 Die Installation und De-Installation des Produkts durch die Systembetreuung des Anwenders ist möglich.
1.2.1.1 Die Installation ist vollständig in der Programmdokumentation beschrieben.
Praktische
Prüfung:
Fehlermeldungen und undefinierte
Zustände bei
Installationsversuch; Fehlermeldungen und undefinierte Zustände im
Betrieb des
Produkts, die durch Veränderungen der
Installation behoben werden können.
1.2.1.2 Die Installation des Produkts ist überschaubar und kann mit geringem Aufwand geändert oder rückgängig gemacht werden.
Praktische
Prüfung:
Anzahl der durch die
Installation des
Produkts im
System verursachten Änderungen (
Einträge in
INI-Dateien etc., betroffene
Verzeichnisse,
Einrichtungen zum
Kopierschutz);
Deinstallationsprogramm.
1.2.1.3 Die Systemkonfiguration wird bei Systemstart automatisch daraufhin untersucht, ob alle zur Funktion des Produkts erforderlichen Grundeinstellungen von MS Windows vorhanden sind.
Die
Anforderung bezieht sich auf
Einstellungen wie das
Farbmuster, die während des
Betriebs leicht verstellt werden können. Praktische
Prüfung:
Liste der erforderlichen
Grundeinstellungen laut
Benutzerdokumentation;
Fehlermeldung nach Veränderung.
1.2.2 Es treten keine undefinierten Zustände ein, die ein unkontrolliertes Ende der Anwendung verursachen.
1.2.2.1 Es werden keine Systemabstürze durch den Betrieb des Produkts verursacht.
Praktische
Prüfung:
Anzahl der während der
Testdurchführung auftretenden
Systemabstürze.
1.2.2.2 Systemmeldungen vor Beendigung von MS Windows und vor Beendigung einer Anwendung sind vom blinden Anwender kontrollierbar.
1.3 Produktinformation
Die
Anforderungen an die
Produktbeschreibung und an die
Benutzerdokumentation sind festgelegt in
DIN
ISO/IEC 12119 "
Software-Erzeugnisse.
Qualitätsanforderungen und
Prüfbestimmungen".
1.3.1 Die Produktbeschreibung enthält alle technischen Angaben, die zu einer Entscheidung vor Kauf erforderlich sind.
Systemvoraussetzungen, empfohlene
Konfiguration, mit dem
Produkt bedienbare
Standardsoftware, bekannte
Einschränkungen, angebotene Unterstützung.
1.3.1.1 Die Produktbeschreibung ist für den blinden Anwender zugänglich.
Deutsche
Sprache; blindengerechte
Aufbereitung in
Braille-Kurzschrift,
ASCII auf markierter
Diskette, Großdruck,
Kassette.
1.3.2 Die Benutzerdokumentation enthält alle zum Betrieb des Produkts erforderlichen Angaben.
1.3.2.1 Funktionalität, Bedienung und technische Einstellungen des Produkts sind vollständig beschrieben.
Praktische
Prüfung: Durchführbarkeit der
Produktbedienung aufgrund der
Benutzerdokumentation in ausgewählten
Fällen.
1.3.2.2 Die Installation ist vollständig beschrieben.
siehe 1.2.1.1
1.3.2.3 Die Informationsaufbereitung ist übersichtlich und didaktisch strukturiert.
Inhaltsverzeichnis,
Stichwortverzeichnis,
Referenzlisten,
Gliederung vom Einfachen zum Komplexen,
Begriffserläuterungen, konsistente
Verwendung von
Begriffen.
1.3.2.4 Die Benutzerdokumentation ist für den blinden Anwender zugänglich.
Deutsche
Sprache; blindengerechte
Aufbereitung in
Braille-Kurzschrift,
ASCII auf markierter
Diskette, Großdruck,
Kassette.
1.4 Dienstleistung
Die mit dem
Erwerb und dem
Betrieb des
Produkts verbundene
Dienstleistung ist eine wichtige
Komponente der
Produktqualität, da entsprechende
Leistungen nicht auf dem allgemeinen
Markt angeboten werden. Allerdings kann die
Qualität der Dienstleistung im
Rahmen von
Anbieterbefragungen und
Produkttests für den Großteil der
Kriterien nicht geprüft werden. Die
Anforderungen werden im Sinne eines
Beratungsinstrumentariums ausgearbeitet.
1.4.1 Beratung vor Kauf
1.4.1.1 Produktbeschreibung siehe 1.3.1
1.4.1.2 Testinstallation
Bei komplexen
Arbeitsplatzkonfigurationen oder bei
Systemkomponenten, die in der
Produktbeschreibung nicht genannt sind, wird eine
Testinstallation von ausreichender
Dauer durchgeführt. Ggf. wird das
Produkt per
Leasing für einen längeren
Testlauf überlassen. Die Testinstallation wird durch den
Anbieter betreut.
1.4.1.3 Das Angebot benennt die Komponenten des Arbeitsplatzsystems, mit denen Kompatibilität zugesichert wird, sowie bekannte Einschränkungen in der Bedienbarkeit dieser Komponenten.
1.4.1.4 Das Angebot weist die Preise für das Produkt sowie für Installation und Schulung gesondert aus. Der für die Installation angesetzte Zeitaufwand ist ausgewiesen.
1.4.2 Installation
1.4.2.1 Die vom Hersteller durchgeführte Installation bezieht alle zum Arbeitsplatzsystem gehörige Hard- und Software ein.
1.4.2.2 Kann der für die Installation kalkulierte Zeitaufwand nicht eingehalten werden, so geht dies nicht zulasten der für die Einweisung des Anwenders angesetzten Zeit.
1.4.3 Einweisung
1.4.3.1 Eine pädagogisch und technisch fachgerechte Einweisung in die Bedienung des Produkts wird sichergestellt.
Diese
Anforderung kann erfüllt werden, indem der
Anbieter selber eine den
Anforderungen genügende
Einweisung durchführt, oder indem er mit geeigneten
Schulungsträgern kooperiert.
1.4.3.1.1 Die Einweisung in die Bedienung des Produkts bezieht die Anwendungssoftware mit ein.
1.4.3.1.2 Es wird ein individuelles Schulungskonzept erstellt, das die Vorkenntnisse des Anwenders und die Arbeitsaufgaben berücksichtigt. Das Konzept wird nach Lernziel und Zeitansatz in Einzelschritten detailliert dargestellt.
1.4.3.1.3 Die Schulung wird in Zeiteinheiten von maximal vier Stunden täglich durchgeführt.
1.4.3.1.4 Die Schulung wird durch einen blindenpädagogisch und hilfsmitteltechnisch qualifizierten Dozenten durchgeführt.
1.4.3.1.5 Es wird ein Schulungsbericht angefertigt, aus dem die erreichten Lernziele hervorgehen und in dem ggf. Empfehlungen für weitere Fortbildung gegeben werden.
1.4.3.2 Für verbreitete Standardsoftware wird eine Referenzliste der Tastenkombinationen angeboten.
1.4.4 Wartung
1.4.4.1 Mängel des Produkts werden kurzfristig und kostenfrei beseitigt und unterbrechen bis dahin die Gewährleistungsfrist.
Mängel sind insbesondere
Einschränkungen in der
Bedienbarkeit der zum
Arbeitsplatzsystem gehörenden
Hard- und
Software, auf die im
Angebot nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Diese
Anforderung weicht von den üblichen
Geschäftsbedingungen für Software ab und wird wegen des allgemein unausgereiften
Entwicklungsstands des
Produkttyps erhoben. Sie kann z.B. erfüllt werden, indem
Software-Updates zur
Mängelbeseitigung kostenfrei und mit selbstinstallierendem
Programm geliefert werden.
1.4.4.2 Es wird eine umfassende und während der Geschäftszeiten jederzeit verfügbare Beratung bei Problemen mit der Bedienung des Produkts angeboten.
Diese
Anforderung kann z.B. durch eine telefonische
Hotline, ggf. in
Verbindung mit einer
Einrichtung zur
Ferndiagnose per
DFÜ, erfüllt werden. Die
Beratung soll sich auch auf die
Bedienung der
Anwendungssoftware beziehen, insbesondere auf weitverbreitete
Standardsoftware.
Anforderungsprofil Windows-Anpassungen
2 Aufgabengerechte Funktionalität
Erstellt: 07.03.1998 16:40 Aktualisiert: 14.12.1998 21:45
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung