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1 Allgemeine Standards der Produktqualität von Hard- und Software werden eingehalten.

1.1 Kompatibilität

1.1.1 Die handelsüblichen Versionen von MS Windows können mit dem Produkt ohne Einschränkung betrieben werden.

Eine Liste der aktuell gebräuchlichen Versionen von MS Windows ist zu definieren (1996: Windows 3.11, Windows NT, Windows 95, Windows unter OS/2). Eignung des Produkts hierfür laut Produktbeschreibung.

1.1.2 Handelsübliche Hard- und Software, die zur Systemeinrichtung des Arbeitsplatzes gehört, kann nach Installation des Produkts ohne Einschränkung betrieben werden.

Eine Liste handelsüblicher System-Hard-und Software ist zu definieren: Ausstattungsmerkmale wie Schnittstellen, Slots, Grafikkarten, Drucker, Netzwerk-Hard- und Software, Emulations-Hard- und Software, Bildschirmschoner etc.. Herstellerbefragung nach Kompatibilität. Praktische Prüfung zur Verträglichkeit der Tastaturnutzung: spezielles Bediengerät oder Hotkey zum Umschalten der Tastatur sind vorhanden.

1.1.3 Ein Rechner nach Bürostandard ist für den Betrieb des Produkts ausreichend.

Der aktuelle Bürostandard an Hardware-Voraussetzungen (Prozessor, Hauptspeicher etc.) ist zu definieren. Vergleich mit den Hardware-Voraussetzungen des Produkts laut Produktbeschreibung.

1.1.4 Am Arbeitsplatz vorhandene Hilfstechnik (Braillezeile, Sprachausgabe, Großbildschirm) kann ohne Funktionseinschränkung mit dem Produkt betrieben werden.

Herstellerbefragung: Es ist anzugeben, mit welcher Hardware (Braillezeile, Sprachausgabe, Großbildschirm - Produkt, Version, Baujahr) das Produkt mit vollem Funktionsumfang lauffähig ist, bzw. welche Funktionseinschränkungen bestehen. Erfaßt werden sowohl die Hardware-Produkte desselben Herstellers als auch Fremdprodukte.

1.1.5 DOS-Programme können nach Installation des Produkts ohne Einschränkung betrieben werden.

1.1.5.1 Die für den Betrieb von DOS-Programmen erforderlichen Systemressourcen werden nicht beeinträchtigt.

Praktische Prüfung: Freier Hauptspeicher im DOS-Bereich.

1.1.5.2 Die Funktionalität der verbundenen Hilfstechniken (Braillezeile, Sprachausgabe, Bildschirmvergrößerung) ist in der Windows-DOS-Box ohne Einschränkung gegeben.

Einschränkungen in der Bedienung ausgewählter DOS-Programme werden vom Anbieter erfragt.

1.2 Betriebssicherheit

1.2.1 Die Installation und De-Installation des Produkts durch die Systembetreuung des Anwenders ist möglich.

1.2.1.1 Die Installation ist vollständig in der Programmdokumentation beschrieben.

Praktische Prüfung: Fehlermeldungen und undefinierte Zustände bei Installationsversuch; Fehlermeldungen und undefinierte Zustände im Betrieb des Produkts, die durch Veränderungen der Installation behoben werden können.

1.2.1.2 Die Installation des Produkts ist überschaubar und kann mit geringem Aufwand geändert oder rückgängig gemacht werden.

Praktische Prüfung: Anzahl der durch die Installation des Produkts im System verursachten Änderungen (Einträge in INI-Dateien etc., betroffene Verzeichnisse, Einrichtungen zum Kopierschutz); Deinstallationsprogramm.

1.2.1.3 Die Systemkonfiguration wird bei Systemstart automatisch daraufhin untersucht, ob alle zur Funktion des Produkts erforderlichen Grundeinstellungen von MS Windows vorhanden sind.

Die Anforderung bezieht sich auf Einstellungen wie das Farbmuster, die während des Betriebs leicht verstellt werden können. Praktische Prüfung: Liste der erforderlichen Grundeinstellungen laut Benutzerdokumentation; Fehlermeldung nach Veränderung.

1.2.2 Es treten keine undefinierten Zustände ein, die ein unkontrolliertes Ende der Anwendung verursachen.

1.2.2.1 Es werden keine Systemabstürze durch den Betrieb des Produkts verursacht.

Praktische Prüfung: Anzahl der während der Testdurchführung auftretenden Systemabstürze.

1.2.2.2 Systemmeldungen vor Beendigung von MS Windows und vor Beendigung einer Anwendung sind vom blinden Anwender kontrollierbar.

1.3 Produktinformation

Die Anforderungen an die Produktbeschreibung und an die Benutzerdokumentation sind festgelegt in DIN ISO/IEC 12119 "Software-Erzeugnisse. Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen".

1.3.1 Die Produktbeschreibung enthält alle technischen Angaben, die zu einer Entscheidung vor Kauf erforderlich sind.

Systemvoraussetzungen, empfohlene Konfiguration, mit dem Produkt bedienbare Standardsoftware, bekannte Einschränkungen, angebotene Unterstützung.

1.3.1.1 Die Produktbeschreibung ist für den blinden Anwender zugänglich.

Deutsche Sprache; blindengerechte Aufbereitung in Braille-Kurzschrift, ASCII auf markierter Diskette, Großdruck, Kassette.

1.3.2 Die Benutzerdokumentation enthält alle zum Betrieb des Produkts erforderlichen Angaben.

1.3.2.1 Funktionalität, Bedienung und technische Einstellungen des Produkts sind vollständig beschrieben.

Praktische Prüfung: Durchführbarkeit der Produktbedienung aufgrund der Benutzerdokumentation in ausgewählten Fällen.

1.3.2.2 Die Installation ist vollständig beschrieben.

siehe 1.2.1.1

1.3.2.3 Die Informationsaufbereitung ist übersichtlich und didaktisch strukturiert.

Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Referenzlisten, Gliederung vom Einfachen zum Komplexen, Begriffserläuterungen, konsistente Verwendung von Begriffen.

1.3.2.4 Die Benutzerdokumentation ist für den blinden Anwender zugänglich.

Deutsche Sprache; blindengerechte Aufbereitung in Braille-Kurzschrift, ASCII auf markierter Diskette, Großdruck, Kassette.

1.4 Dienstleistung

Die mit dem Erwerb und dem Betrieb des Produkts verbundene Dienstleistung ist eine wichtige Komponente der Produktqualität, da entsprechende Leistungen nicht auf dem allgemeinen Markt angeboten werden. Allerdings kann die Qualität der Dienstleistung im Rahmen von Anbieterbefragungen und Produkttests für den Großteil der Kriterien nicht geprüft werden. Die Anforderungen werden im Sinne eines Beratungsinstrumentariums ausgearbeitet.

1.4.1 Beratung vor Kauf

1.4.1.1 Produktbeschreibung siehe 1.3.1

1.4.1.2 Testinstallation

Bei komplexen Arbeitsplatzkonfigurationen oder bei Systemkomponenten, die in der Produktbeschreibung nicht genannt sind, wird eine Testinstallation von ausreichender Dauer durchgeführt. Ggf. wird das Produkt per Leasing für einen längeren Testlauf überlassen. Die Testinstallation wird durch den Anbieter betreut.

1.4.1.3 Das Angebot benennt die Komponenten des Arbeitsplatzsystems, mit denen Kompatibilität zugesichert wird, sowie bekannte Einschränkungen in der Bedienbarkeit dieser Komponenten.

1.4.1.4 Das Angebot weist die Preise für das Produkt sowie für Installation und Schulung gesondert aus. Der für die Installation angesetzte Zeitaufwand ist ausgewiesen.

1.4.2 Installation

1.4.2.1 Die vom Hersteller durchgeführte Installation bezieht alle zum Arbeitsplatzsystem gehörige Hard- und Software ein.

1.4.2.2 Kann der für die Installation kalkulierte Zeitaufwand nicht eingehalten werden, so geht dies nicht zulasten der für die Einweisung des Anwenders angesetzten Zeit.

1.4.3 Einweisung

1.4.3.1 Eine pädagogisch und technisch fachgerechte Einweisung in die Bedienung des Produkts wird sichergestellt.

Diese Anforderung kann erfüllt werden, indem der Anbieter selber eine den Anforderungen genügende Einweisung durchführt, oder indem er mit geeigneten Schulungsträgern kooperiert.

1.4.3.1.1 Die Einweisung in die Bedienung des Produkts bezieht die Anwendungssoftware mit ein.
1.4.3.1.2 Es wird ein individuelles Schulungskonzept erstellt, das die Vorkenntnisse des Anwenders und die Arbeitsaufgaben berücksichtigt. Das Konzept wird nach Lernziel und Zeitansatz in Einzelschritten detailliert dargestellt.
1.4.3.1.3 Die Schulung wird in Zeiteinheiten von maximal vier Stunden täglich durchgeführt.
1.4.3.1.4 Die Schulung wird durch einen blindenpädagogisch und hilfsmitteltechnisch qualifizierten Dozenten durchgeführt.
1.4.3.1.5 Es wird ein Schulungsbericht angefertigt, aus dem die erreichten Lernziele hervorgehen und in dem ggf. Empfehlungen für weitere Fortbildung gegeben werden.

1.4.3.2 Für verbreitete Standardsoftware wird eine Referenzliste der Tastenkombinationen angeboten.

1.4.4 Wartung

1.4.4.1 Mängel des Produkts werden kurzfristig und kostenfrei beseitigt und unterbrechen bis dahin die Gewährleistungsfrist.

Mängel sind insbesondere Einschränkungen in der Bedienbarkeit der zum Arbeitsplatzsystem gehörenden Hard- und Software, auf die im Angebot nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Diese Anforderung weicht von den üblichen Geschäftsbedingungen für Software ab und wird wegen des allgemein unausgereiften Entwicklungsstands des Produkttyps erhoben. Sie kann z.B. erfüllt werden, indem Software-Updates zur Mängelbeseitigung kostenfrei und mit selbstinstallierendem Programm geliefert werden.

1.4.4.2 Es wird eine umfassende und während der Geschäftszeiten jederzeit verfügbare Beratung bei Problemen mit der Bedienung des Produkts angeboten.

Diese Anforderung kann z.B. durch eine telefonische Hotline, ggf. in Verbindung mit einer Einrichtung zur Ferndiagnose per DFÜ, erfüllt werden. Die Beratung soll sich auch auf die Bedienung der Anwendungssoftware beziehen, insbesondere auf weitverbreitete Standardsoftware.

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Erstellt: 07.03.1998 16:40   Aktualisiert: 14.12.1998 21:45
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung