BITE Homepage BITE-Zwischenbericht 1997
Ergebnisse Windows-Anpassungen Stichwortverzeichnis
2. Ergebnisse der praktischen Prüfung
2.1 Ausgangsbedingungen
Die praktische
Prüfung der
Windows-
Anpassungen für
Blinde wurde vom
November 1996 bis zum
März 1997 in den
Laborräumen der
BIT
GmbH durchgeführt. Zur
Installation der
Hilfsmittelsysteme standen zwei gleich ausgestattete
Rechner zur
Verfügung.
Die Rechner waren nach dem aktuellen
Marktstandard ausgestattet mit je einem
Pentium 133
Prozessor, 16
MB
RAM, 2.1
GB
Festplatte,
Diskettenlaufwerk,
CD-ROM,
Netzwerkkarte,
Grafikkarte
TRIO64 2 MB,
Monitor,
Soundblaster 16
Vibra,
Cherry
Tastatur,
Logitech
Mouse, 1 parallele und 2 serielle
Schnittstellen. Ein Rechner wurde mit einer dritten seriellen
Schnittstelle ausgestattet. Ein
Modem
Elsa
Microlink stand für wechselnden
Anschluß zur Verfügung.
Als
Betriebssystem wurde
DOS 6.22 mit der
Bedienoberfläche
Windows 3.11 installiert. Für den
Test des
IBM
SR/2 wurde ein Rechner auf
OS/2
Warp 3.0 umgerüstet. Die Rechner waren in einem
Netzwerk unter
Novell 3.12 eingebunden, wobei auf
Daten und
Drucker zentral, auf
Programme lokal zugegriffen wurde. An
Anwendungsprogrammen wurden vorinstalliert:
Microsoft
Office 4.3 mit
Word für Windows 6.0 und
Excel 5.0,
MS
Access 2.0,
Corel
WordPerfect für Windows 6.1. Die Installation der
Anwendungen
Topware
D-Info 3.0,
Bertelsmann
Universal
Lexikon 1996 und
T-Online 1.20 mit
NetScape
Navigator 2.01 war
Bestandteil der
Testaufgaben.
| | | | Sonstiges |
| | | (unbenannt) - in Braillezeile integriert | WinWord-Erweiterungen Version 1.68 |
| | Audiodata-Braillezeile 84 | | |
| | | | |
| Insight 1.0 | | | |
| | Braillex 2D Screen / dualport | Windots Speech Kit (Infovox) | Windots Visual Kit mit Ergänzungsmonitor |
| IBM SR/2 2.01 | | | |
Hilfsmittelsysteme
Die Hilfsmittelsysteme waren wie in der
Tabelle Testkonfigurationen benannt mit Screen Reader, Braillezeile, Sprachausgabe und sonstigen
Bestandteilen ausgestattet. Braillezeile und Sprachausgabe wurden überwiegend vom Anbieter der
Anpassungssoftware (Screen Reader) geliefert, mit
Ausnahme von IBM SR/2, die entsprechend der
Empfehlung des
Anbieters mit
Hardware aus anderer
Quelle konfiguriert wurden. Die Sprachausgabe Infovox ist dreimal vertreten. Die Screen Reader wurden überwiegend in einer einzigen
Konfiguration getestet, mit Ausnahme von Insight, das zweimal vertreten war.
Als besondere
Bestandteile sind bei Blindows und IBM SR/2 zusätzliche
Bediengeräte, bei Windots ein
Kontrollmonitor zur
Wiedergabe des vom
Sreenreader erzeugten
Bildschirmabbilds für den
Sehenden enthalten. Zum
Betrieb von Virgo wurde die vom
Hersteller Baum im
Rahmen einer
Schulung gelieferte
WinWord-Erweiterung eingesetzt. Diese nur mit
Baum-
Produkten verwendbaren
WinWord-
Makros erweiterten die
Funktionalität von Virgo unter
WinWord 6.0 wesentlich, so daß in der
Auswertung der
Testergebnisse die
Produkte "Virgo" und "Virgo mit WinWord-Makros" unterschieden werden.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß auch
Jaws 1.22 in zwei
Konfigurationen, und zwar mit den
Braillezeilen EHG Handytech und
KTS
Brailloterm sowie in beiden Konfigurationen mit der Sprachausgabe
Apollo 2, getestet wurde. Auf
Wunsch des Anbieters
Omni-
PC wurden die
Ergebnisse zu Jaws aus der
Darstellung herausgenommen.
Nicht getestet wurde
Protalk, das uns von B&M in
Kombination mit der Braillezeile
BMS
III angeboten wurde. Die
Meldung zur praktischen Prüfung erfolgte verspätet, so daß wir das
Produkt aus organisatorischen
Gründen nicht berücksichtigen konnten.
Installation
Das
Anforderungsprofil Windows-Anpassungen für Blinde enthält unter 1.2.1 die
Zielvorgabe "Die Installation und
De-Installation des
Produkts durch die
Systembetreuung des
Anwenders ist möglich." Entsprechend sollte unser
Techniker die Installation der Testkonfigurationen anhand der
Dokumentation selbst vornehmen und Besonderheiten in freiem
Protokoll festhalten. Nach einigen
Probeläufen mit diesem
Verfahren wurde aber dazu übergegangen, die Installation im
Beisein eines
Anbietervertreters vorzunehmen, um die bestmögliche
Funktionsfähigkeit der Hilfsmittelsysteme sicherzustellen.
Die während der
Hilfsmittel-
Installationen protokollierten Besonderheiten lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Unvollständigkeit der gelieferten
Software: Es mußten
Gerätetreiber,
Symboldefinitionen etc. nachgeliefert werden, die auf den
Installationsdisketten nicht vorhanden oder nicht auf dem neuesten
Stand waren (Novotech, Hedo, Frank Audiodata, Papenmeier).
-
Produktfehler: Während oder nach der Installation traten
Fehlersituationen auf, die durch eine
Nachbesserung von
Hard- und/oder Software behoben werden konnten (Novotech, Baum, Papenmeier).
-
Inkompatibilität mit Bestandteilen der
Testrechner: In einem Fall (Papenmeier) wurde die Grafikkarte ausgetauscht und die
Soundkarte deaktiviert.
-
Schnittstellenprobleme: In einem Fall (IBM SR/2) gelang die Konfiguration der dritten seriellen Schnittstelle nicht, so daß auf den
Einsatz des
Bediengeräts verzichtet werden mußte. Papenmeier hatte vorsorglich die dritte serielle Schnittstelle selbst geliefert.
In diesen
Erfahrungen dokumentiert sich zum einen der hohe
Aktualitätsdruck, unter dem die
Hilfsmittelhersteller das
Risiko eingingen, noch nicht völlig ausgereifte Produkte auszuliefern. Weiterhin zeigt sich, daß die
Hilfsmittel nach wie vor besondere
Anforderungen an die
Rechnersysteme stellten. So muß in der
Kompatibilität mit handelsüblichen
Hardware-
Komponenten, entgegen der Selbstauskunft der Anbieter im
Anbieterfragebogen, weiterhin mit
Störungen gerechnet werden. Auch ein hoher
Schnittstellenbedarf der Hilfsmittelsysteme (mehr als eine serielle Schnittstelle und/oder mehr als ein
Steckplatz) kann zu Schwierigkeiten führen.
Es ist zu raten, bei der Installation von
Hilfsmittelsystemen an
Blindenarbeitsplätzen die
Dienstleistung des Anbieters in
Anspruch zu nehmen. Auch bei der Ausstattung des
Rechners sollte sich mit dem Anbieter des
Hilfsmittelsystems abgesprochen werden.
Zur
Durchführung der praktischen Prüfung wurde der im
Modellvorhaben entwickelte
Prüfkatalog Windows-Anpassungen für Blinde eingesetzt. Hierin sind
Musteraufgaben zur
Bedienbarkeit der oben genannten
Anwendungsprogramme mit den Hilfsmittelsystemen definiert.
Außerplanmäßige
Vorkommnisse wurden in einem
Protokollbogen festgehalten.
Alle Produkte wurden nach demselben Verfahren von einem zweiköpfigen
Expertenteam getestet. Das
Team bestand aus einem verantwortlichen sehenden
Tester und wechselnden blinden
Assistenten. Der verantwortliche Tester hatte vielseitige
Schulungs- und
Installationserfahrung mit
Blindenhilfsmitteln, die Assistenten kannten jeweils das getestete Produkt als
Anwender oder waren ebenfalls vielseitig erfahren. Vor dem Test eines jeden Produkts gab es eine
Schulungs-/Einarbeitungsphase, deren
Dauer von den
Vorkenntnissen der Tester abhing. Die Musteraufgaben sollten durch
Erprobung und
Handbuch- oder
Hotline-Konsultation bis zur eindeutigen Feststellung der jeweils gefragten
Produkteigenschaft bearbeitet werden.
Die
Prüfprotokolle wurden den
Anbietern zugesandt mit der Bitte, die Ergebnisse nachzuprüfen und ggf. bei abweichenden
Ergebnissen ihren
Lösungsweg unter
Angabe der
Aufgabennummer mitzuteilen. Von den Anbietern Frank Audiodata,
IBM/Weirich, Novotech und Papenmeier wurden detaillierte
Antworten zurückgesandt. Keine Antworten liegen von den Anbietern Baum,
Optica und Hedo vor.
Zur Auswertung wurden die
Prüfbögen, die Protokollbögen und die
Rückantworten der Anbieter herangezogen. In der vergleichenden
Betrachtung des gewonnenen
Datenmaterials und in der
Analyse der
Anbieterkommentare zeigten sich typische Schwachstellen, die zu der
Entscheidung führten, im
Zuge der Auswertung das
Prüfkonzept für Windows-Anpassungen grundlegend zu revidieren.
In dem angewandten
Prüfverfahren konnten
Produkteigenschaften immer dann eindeutig festgestellt werden, wenn die
Aufgabenstellung sich auf einer sehr detaillierten
Ebene mit einzelnen
Bedienelementen oder kleinschrittigen
Abläufen befaßte. Größere
Arbeitsschritte bargen die
Gefahr, daß das
Antwortverhalten der Tester sich im Laufe der
Zeit änderte, oder daß
Einwände der Anbieter nicht nachvollziehbar waren. In der Art der
Fragestellung mußte deutlich detaillierter vorgegangen werden als bei den Braillezeilen unter DOS, die parallel nach einem vergleichbaren Verfahren getestet wurden. Dies ist zum einen auf die Vielfältigkeit der
Bedienwege unter MS Windows, zum anderen auf die noch relativ unklaren
Vorstellungen über
Soll-leistungen der Windows-Anpassungen für Blinde zurückzuführen.
Ein weiterer Gesichtspunkt war die
Praxisrelevanz der mit dem gewonnenen
Datenmaterial zu erzielenden Ergebnisse. Im Zuge der Auswertung wurde deutlich, daß die automatischen
Erkennungsleistungen der Screen Reader noch relativ begrenzt sind und die Hersteller in erheblichem
Umfang
Anpassungsarbeiten auf der Ebene einzelner
Bedienelemente erbringen müssen. Diesem mit
Einzelanfertigungen vergleichbaren
Entwicklungsstand der Produkte konnte das Prüfverfahren immer dann nicht gerecht werden, wenn die
Abfrage von
Merkmalen stichprobenartig gestreut war. In diesen
Fällen reichte das gewonnene Datenmaterial nicht aus, um
Rückschlüsse auf die zugrundeliegende Fragestellung zu ziehen.
Es wurde die Entscheidung getroffen, das Prüfverfahren systematisch auf die Analyse typischer, ganzheitlich ausgeführter
Arbeitsaufgaben umzustellen. Dieses Verfahren war in den sehr detaillierten Musteraufgaben zur
Textverarbeitung im
Prinzip bereits angelegt und konnte mit dem hier gewonnenen Datenmaterial exemplarisch ausgearbeitet werden. Es wurden Arbeitsaufgaben formuliert, die für
Bürotätigkeiten auf einem bestimmten
Qualifikationsniveau typisch sind. Die für eine
Arbeitsaufgabe vom
Anwendungsprogramm alternativ angebotenen Bedienwege wurden analysiert und die
Indikatoren für die Durchführbarkeit mit Blindenhilfsmitteln auf der Ebene einzelner
Bedienschritte präzisiert. Das Datenmaterial wurde nach diesen
Vorgaben neu geordnet, es wurden
Fragen verworfen und
Lücken aufgezeigt.
Unklare oder nicht festgestellte Produkteigenschaften wurden in einigen Fällen nachrecherchiert. Konnte ein
Indikator anhand der Testergebnisse nicht ausreichend nachgeprüft werden, so ist dies im
Bericht vermerkt.
Die Indikatoren zur Durchführbarkeit der Arbeitsaufgaben mit dem Hilfsmittel basieren wesentlich auf den
Spezifikationen, die in den
Anforderungskriterien im Teil "Effizienter
Informationszugang" unter den
Überschriften "Vollständigkeit der
Information" und "
Steuerbarkeit" formuliert worden sind. Dabei wurde die Wiedergabe über die Braillezeile oder über die Sprachausgabe als gleichwertig behandelt.
Das sehr aufwendige Auswertungsverfahren konnte, teils auch aus
Zeitgründen, nur für einen Teil der geprüften Anwendungsprogramme realisiert werden. Im Folgenden werden die Ergebnisse vorgestellt, die zu den
Abschnitten "
Grundfunktionen der Textverarbeitung" und "
Fortgeschrittene
Funktionen der Textverarbeitung" mit MS Word für Windows 6.0 erzielt worden sind.
Die nach dem revidierten Verfahren erzielten Ergebnisse geben
Auskunft über typische Arbeitsaufgaben und
Arbeitsweisen, die mit Windows-Anpassungen für Blinde zum
Testzeitpunkt realisierbar waren. Hiermit werden
Grundlagen gelegt, die sowohl für die
Anforderungsanalyse an Blindenarbeitsplätzen als auch für die
Fortentwicklung der Hilfsmittel nutzbar sind.
Darstellung
Die Darstellung der Ergebnisse folgt der
Gliederung der Anforderungskriterien. Die Ergebnisse werden in tabellarischer Form und in beschreibenden
Erläuterungen präsentiert, teils sind
Abbildungen der
Bildschirmsituation beigefügt. In den Erläuterungen sind jeweils die Arbeitsaufgabe, die Indikatoren und die Testergebnisse ausgeführt. Es werden die Schwierigkeiten der
Aufgabe, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der
Produktleistungen sowie besondere
Lösungswege herausgestellt. Die tabellarische Darstellung aller Arbeitsaufgaben findet sich im
Anhang.
Anmerkungen der Hersteller zu
Einzelleistungen der Produkte sind in der tabellarischen Darstellung als
Fußnoten beigefügt.
1.4. Fazit Anbieterbefragung
2.2 Grundfunktionen der Textverarbeitung mit WinWord 6.0
Erstellt: 10.08.1998 19:51 Aktualisiert: 14.12.1998 21:46
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung