Grafik 'BITE Homepage'  BITE Homepage  Grafik 'BITE-Zwischenbericht 1997'  BITE-Zwischenbericht 1997   Grafik 'Inhalt'  Ergebnisse Windows-Anpassungen   Grafik 'Inhalt'  1. Ergebnisse der Anbieterbefragung     Grafik 'Stichwortverzeichnis'  Stichwortverzeichnis

1.4. Fazit Anbieterbefragung

Antwortverhalten der Anbieter
In den Antworten der Anbieter wurde das Zutreffen positiver Sachverhalte (z.B. Kompatibilität mit einem bestimmten System) stets eindeutig und in der vorgesehenen Form bejaht. Das Antwortverhalten bei Verneinung war dagegen weniger eindeutig. Dort, wo ein negativer Sachverhalt vorliegt (z.B. die nicht gegebene Kompatibilität mit einem System), wurden die Antwortmöglichkeiten "NEIN”, "nicht zutreffend” oder "nicht nutzbar” vielfach nicht genutzt, so daß in diesem Fall im Fragebogen Leerstellen verbleiben. Gelegentlich wurde auch mit Vermerken wie "nicht getestet” oder "auf Anfrage” anstelle ausdrücklicher Verneinungen geantwortet. Die vorgesehene Antwortmöglichkeit "Mit Einschränkungen nutzbar” wurde nur sehr selten genutzt.
Report zur Beantwortung des Anbieterfragebogens




B&M
Protalk 32
Frank-Audiodata
Blindows
Novotech
Insight
Papenmeier
Windots
Weirich
IBM SR/2
Anzahl "JA"-Bestätigungen
77
110
80
65
88
Anzahl "VST"-Daten- und
Merkmalsangaben
23
31
24
27
26
Anzahl "NEIN"-Verneinungen
13
31
9
4
25
Summe "KA" - keine Angabe
78
18
77
86
33
Summe Sonstiges
"MEN -Mit Einschränkungen nutzbar", "entfällt", "ohne Angabe -wenn Verneinung nicht vorgesehen”
17
18
17
26

35
SUMME-Kontrollzahl
207
207
207
207
207
Die zahlreichen Kommentare der Anbieter zeigten, daß insbesondere deren Kenntnisse zur Kompatibilität ihrer Produkte mit Anwendersoftware beschränkt sind. Die entsprechenden Fragen konnten daher häufig nicht beantwortet werden.
Zum Produkt Blindows der Firma Frank Audiodata gab es den größten Umfang an ausdrücklichen Verneinungen von Leistungs- oder Funktionsmerkmalen. Keineswegs ist damit aber eine geringere Leistungsfähigkeit von "Blindows” dokumentiert, da hier gleichzeitig auch die höchste Anzahl von bejahenden Antworten und auch der Angaben zu gefragten Daten und Kommentaren vorliegt. Entsprechend ergibt sich für das Produkt von Frank Audiodata eine vergleichsweise geringe Anzahl von Fragen zu denen "Keine Angabe” vorlag.
Novotech legte ausführliche Kritiken und Verbesserungsvorschläge bei, diese befinden sich in Abschnitt VI des "Zwischenberichts 97”.

Kompatibilität

Betriebssysteme und Anwendungsprogramme
Sowohl bei Betriebssystemen als auch bei Anwenderprogrammen zeigte sich den Angaben zufolge eine generelle Kompatibilität der untersuchten Windows-Anpassungen mit den "mittelalten” Versionen von weitverbreiteten Systemen und Programmen. Bei allen anderen Betriebssystemen und Anwenderprogrammen ist dagegen eine Kompatibilität nur in geringerem und stark unterschiedlichem Maße gegeben.
Ein anderes Bild ergibt sich nach Auskunft der Anbieter hinsichtlich der Nutzbarkeit der Anwendungsprogramme in der Windows-DOS-Box. Für die Anwendung in Verbindung mit der Braillezeile gaben Frank Audiodata und Papenmeier für sämtliche gefragten 14 Anwendungsprogramme eine uneingeschränkte Nutzbarkeit an. Frank Audiodata darüberhinaus auch für den Betrieb seiner Windows-Anpassung in Verbindung mit Sprachausgabe und Großschriftsystem.
B&M und Novotech lieferten weitgehend keine Angaben zur Nutzbarkeit der Anwendungsprogramme in der Windows-DOS-Box. Papenmeier ließ die Fragen zur Nutzbarkeit mit Sprachausgabe und Großschrift in der Windows-DOS-Box unbeantwortet.

Hardware, Rechnerkonfiguration und Ausgabemedien
Für die Hardwarekomponenten Soundkarte, ISDN-Karte und Netzkarte ist unabhängig von den jeweiligen Versionen von allen Anbietern von Windows-Anpassungen für alle gefragten Komponenten eine Nutzbarkeit angegeben.
Für die lauffähigen Rechnerkonfigurationen von Windows-Anpassungen wurden von drei Anbietern (Frank Audiodata, Novotech und Papenmeier) als Mindestanforderungen vergleichbare Prozessoren und Datenwerte genannt (486er-Prozessor und 66 Mhz Taktfrequenz). Der Anbieter B&M lag mit seiner Angabe eines 386er-Prozessors mit 25 MHz praktisch drei Leistungsstufen tiefer.
Für die empfohlene Konfiguration wurden von allen Anbietern von Windows-Anpassungen jeweils die nächsthöhere Prozessorversion, etwa der doppelte Speicherplatz und eine etwa 2,5-fach höhere Taktfrequenz genannt.
Den Angaben der Anbieter zufolge ist die Kompatibilität der Windows-Anpassungssoftware außer mit jeweils den hauseigenen Braillezeilen gering. Frank Audiodata und Novotech nannten hier außer ihren eigenen Braillezeilen keine Fremdprodukte als verwendbar, B&M zwei Produkte der Firma Alva, Papenmeier nur die Braillezeile "Technibraille Manager 40”, jedoch immerhin als eingeschränkt verwendbar "alle Hardwarelösungen”.
Zur multimedialen Darbietung steht für alle Windows-Anpassungen mindestens eine Sprachausgabe und (außer bei Papenmeier) ein Großschrift-System zur Verfügung.
Bei den Sprachausgaben ist die Fremderzeugnis-Kompatibilität höher, hier werden von B&M und Papenmeier jeweils mehrere Fremdprodukte genannt, während Frank Audiodata und Novotech jedoch weiter nur auf eigene Produkte verweisen.
Bei den wenigen Großschriftsystemen hingegen werden wiederum fast nur Eigenprodukte aufgeführt.

Information und Dienstleistungen

Produktbeschreibung und Benutzerdokumentation
Sowohl Produktbeschreibung als auch Benutzerdokumentation sind fast immer in Form von Braillekurzschrift und als Normaldruck (Schwarzschrift), auf markierter Diskette in ASCII und als programminternes Hilfesystem erhältlich. Großdruck und Tonkassette werden jedoch nur für die Produktbeschreibung von einem Anbieter (B&M) angeboten.

Testinstallation
Die Möglichkeit zur Durchführung einer Testinstallation wird von allen Anbietern der Windows-Anpassungen bejaht. Die Konditionen und Leistungen der Testinstallation und der zugehörigen Betreuung sind jedoch sehr unterschiedlich.

Angebot
Eine spezifizierte Zusicherung der Kompatibilität erfolgt, außer von Novotech und Papenmeier, nur auf besonderen Wunsch. Die Angabe bekannter Einschränkungen mit bestimmten Komponenten verneinen außer Novotech alle Anbieter.
Zur Kostenaufschlüsselung nach Einzelposten werden generell entweder der Einzel- bzw. Pauschalpreis oder der Stunden-/Tagessatz angegeben außer zu der Position Wartung und Service, zu der nur Novotech und Papenmeier Kostenangaben nennen wollen. Infrage steht hier, ob "Wartung” für das Objekt "Software” definitorisch im Sinne der Mängelbeseitigung richtig verstanden wurde.
Zur Aufschlüsselung des Zeitaufwandes nach Einzelposten sagten nur Novotech und B&M (letzterer jedoch nicht bei Service und Wartung) die Angabe aller Daten zu, Frank Audiodata verneinte dies zu allen Positionen und Papenmeier ließ diese Frage unbeantwortet.

Installation
Alle Anbieter wollen die gelieferten Hard- und Softwarekomponenten betriebsbereit installieren und die Abstimmung auf Hard- und Softwarekomponenten, für die Kompatibilität zugesichert ist, ohne zusätzliche Kosten durchführen. Eine eventuelle Überschreitung des geplanten Zeitaufwandes für die Installation wollen alle Anbieter ohne Zusatzkosten für den Anwender auf sich nehmen.

Produkt-Einweisung
Das Vorhandensein von Referenzlisten für Tastenkombinationen für Anwenderprogramme wurde nur von Novotech für die meisten gefragten Anwenderprogramme und von Papenmeier für ein einzelnes Programm positiv beantwortet.
Eine Einweisung in die Bedienung der Windows-Anpassungssoftware wollen alle Anbieter durchführen, wobei die institutionelle Durchführung teils weitgehend offen gehalten wird, teils einschränkend spezifiziert ist.

Wartung
Eine Mängelbeseitigung wollen alle Anbieter kostenfrei durchführen, jedoch zeigte sich nur ein Anbieter zu einer Unterbrechung des Ablaufs der Gewährleistungsfrist während dieses Vorgangs bereit. Die Konditionen der Wartung weisen erhebliche Unterschiede auf.

Hotline und DFÜ
Zu allen Windows-Anpassungen existiert eine Hotline-Verbindung zu den üblichen Bürozeiten. Beraten wird hier von allen Anbietern kostenlos zu "Installation” und "Produktbedienung” sowie von Papenmeier kostenlos und von Novotech gegen Kostenerstattung auch zur "Bedienung von Anwenderprogrammen”.
Eine DFÜ (Datenfernübertragung) will nur Novotech nach Absprache einrichten.

Konsequenz
Im Hinblick auf die zahlreichen Lücken in der Abdeckung der Kompatibilität mit handelsüblichen Standard-Softwareprodukten, mit denen Windows-Anpassungen in Interaktion treten, und dem Fehlen verbindlicher und eingehaltener Standards muß dringend dazu geraten werden, Windows-Anpassungssoftware vor der Beschaffung ausgiebig und intensiv mit den vorhandenen Hard-und Softwaresystemen und anhand der individuell üblichen Arbeitsabläufe auf ihre Brauchbarkeit zu testen.

Kompatibilität, Information und Dienstleistungen zu IBM SR/2
Das Produkt "IBM Sprachausgabesystem SR/2 + Braille/2” als Sonderfall einer OS/2-Anpassung gewährt eine Kompatibilität mit Betriebssystemen, die mit Windows-Anpassungen nicht oder allenfalls eingeschränkt betreibbar sind. Umgekehrt mangelt es an der Kompatibilität mit Betriebssystemen, für die Windows-Anpassungen angeboten werden.
Mit Blick darauf, daß eine Entscheidung für das System "Windows” oder "OS/2” wahrscheinlich der Entscheidung für die Anpassungssoftware übergeordnet ist, ergibt sich, daß die Software IBM SR/2 mit den verschiedenen Windows-Anpassungen nur eingeschränkt vergleichbar ist.
Da die Untersuchung im Grunde auch für "Windows”-Anpassungen zugeschnitten war, ergibt sich fast automatisch, daß die Ausrichtung des Fragebogens ein System wie das OS/2-basierte IBM SR/2 benachteiligen muß. So konnten bei den gefragten Anwendungsprogrammen für das Produkt deutlich weniger Programme und Versionen als uneingeschränkt nutzbar markiert werden als bei den Windows-Anpassungen, jedoch wurde außerhalb der Liste noch auf weitere insgesamt 30 nutzbare Anwenderprogramme verwiesen.
Das Produkt IBM SR/2 kommt nicht aus einem auf Blinden- und Sehbehindertentechnik spezialisierten Hause, und so ergibt sich zwangsläufig, daß als verwendbare Braillezeilen nur Fremdprodukte angegeben werden. Damit und da das IBM SR/2 in seiner Grundstruktur ein IBM-spezifisches Produkt ist, ist generell eine größere Hardware-Kompatibilität als bei den Windows-Anpassungen gegeben. So werden auch als verwendbare Sprachausgaben zahlreiche Fremdprodukte angegeben. Für Großschriftdarstellungen wird jedoch nur auf ein hauseigenes Produkt verwiesen.
Ausgeprägt blinden- und sehbehindertenspezifische Informationen und Dienstleistungen sind vergleichsweise in deutlich geringerem Umfang erhältlich als zu den Windows-Anpassungen.
Insgesamt ergibt sich damit das Bild einer Software, die eher für den blinden oder sehbehinderten Computer-Profi geeignet ist, der sich das ganze Spektrum der IBM-kompatiblen Hard-und Software nutzbar machen will und auf eine ausgeprägte individuelle Betreuungsleistung verzichten kann.

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Erstellt: 10.08.1998 19:51   Aktualisiert: 14.12.1998 21:46
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung