BITE Homepage BITE-Zwischenbericht 1997
Ergebnisse Braillezeilen Stichwortverzeichnis
1. Ergebnisse der Anbieterbefragung
1.1. Ausgangsbedingungen
Zu der
Produktuntersuchung
Braillezeilen des
Modellvorhabens
BITE gehörte unter anderem eine
Anbieterbefragung. Die
Anbieter aller am
Test beteiligten Braillezeilen haben einen standardisierten, 13-seitigen
Fragebogen mit der Bitte erhalten, diesen vollständig beantwortet zurückzusenden. Der Fragebogen enthält detaillierte
Fragen zu bestimmten
Produkteigenschaften und
Serviceleistungen gemäß den
Kriterien des "
Anforderungsprofils Braillezeilen". Die erhaltenen
Angaben werden hier für die wichtigsten Aspekte zusammenfassend dargestellt. Eine
Überprüfung der Angaben erfolgte nicht.
Wenn im folgenden von "allen", "fast allen", "keiner", "jeder" etc.
Braillezeile gesprochen wird, bezieht sich dies stets nur auf die
Gruppe der nachstehend aufgeführten
Produkte.
Von den acht angeschriebenen
Anbietern sandten fünf weitgehend vollständig ausgefüllte Fragebögen zurück:
Von den restlichen drei angeschriebenen Anbietern (
Baum,
EHG,
Hedo) liegt keine
Antwort oder
Stellungnahme vor.
Antwortverhalten der Anbieter
Der
Anbieterfragebogen war so aufgebaut, daß sowohl das
Zutreffen als auch das
Nichtzutreffen einer
Funktion oder Eigenschaft eindeutig bejaht oder verneint werden konnte.
In den
Antworten der Anbieter wurde das Zutreffen positiver
Sachverhalte (z.B. die zutreffende
Kompatibilität mit einem bestimmten
System), stets eindeutig und in der vorgesehenen Form bejaht. Das Antwortverhalten bei
Verneinung war dagegen weniger eindeutig. Dort, wo ein negativer
Sachverhalt vorliegt (z.B. die nicht gegebene Kompatibilität mit einem System), wurden die
Antwortmöglichkeiten "NEIN", "nicht zutreffend" oder "nicht nutzbar" vielfach nicht genutzt, so daß in diesem Fall im Fragebogen
Leerstellen verbleiben. Gelegentlich wurde auch mit
Vermerken wie "in
Vorbereitung" oder "auf
Anfrage" versucht, die Verneinung zu umgehen. Ausdrückliche
Verneinungen eines positiv zu wertenden
Sachverhalts wurden also in der
Regel vermieden.
Von dem Anbieter
Papenmeier wurde zu mehreren Fragen sinngemäß eingetragen, daß die
Leistungen des
Produkts zu den angegebenen
Betriebsbedingungen nicht bekannt sind, weil die
Ermittlung hierzu einen unangemessenen
Aufwand bedinge. Nur die
Firma
Frank Audiodata rang sich in vergleichsweise größerem
Umfang zu eindeutigen "NEIN"- Antworten durch.
Um diejenigen Anbieter, die ausdrücklich mit NEIN geantwortet haben, nicht zu benachteiligen, haben wir die Antwortmöglichkeiten "keine
Angabe" und "Nein" zusammengefaßt. Leerstellen in den
Tabellen sind so zu interpretieren, daß diese Eigenschaften bei dem jeweiligen
Produkt nicht vorhanden sind, bzw. der Anbieter das Vorhandensein dieser Eigenschaften nicht ausdrücklich bejaht.
Bei bestimmten
Funktionen haben wir zusätzlich danach gefragt, ob diese "uneingeschränkt" oder nur in "eingeschränktem Umfang" bzw. unter "
Einsatz zusätzlicher
Komponenten" nutzbar sind. Eine
Kontrolle bzw.
Verifizierung der Antworten, die eine vollständige und uneingeschränkte Nutzbarkeit angeben, fand nicht statt. Anhand einiger als problematisch bekannter Funktionen zeigte sich jedoch, daß die Anbieter ihre Produkte im
Zweifelsfall eher großzügig im Sinne einer uneingeschränkten Tauglichkeit einstufen.
0. Einleitung
1.2. Kompatibilität
Erstellt: 04.09.1998 20:06 Aktualisiert: 14.12.1998 21:46
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung