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1. Ergebnisse der Anbieterbefragung

1.1. Ausgangsbedingungen

Zu der Produktuntersuchung Braillezeilen des Modellvorhabens BITE gehörte unter anderem eine Anbieterbefragung. Die Anbieter aller am Test beteiligten Braillezeilen haben einen standardisierten, 13-seitigen Fragebogen mit der Bitte erhalten, diesen vollständig beantwortet zurückzusenden. Der Fragebogen enthält detaillierte Fragen zu bestimmten Produkteigenschaften und Serviceleistungen gemäß den Kriterien des "Anforderungsprofils Braillezeilen". Die erhaltenen Angaben werden hier für die wichtigsten Aspekte zusammenfassend dargestellt. Eine Überprüfung der Angaben erfolgte nicht.
Wenn im folgenden von "allen", "fast allen", "keiner", "jeder" etc. Braillezeile gesprochen wird, bezieht sich dies stets nur auf die Gruppe der nachstehend aufgeführten Produkte.

Rücklauf
Von den acht angeschriebenen Anbietern sandten fünf weitgehend vollständig ausgefüllte Fragebögen zurück:

Hersteller
Produktname
B&M Ingenieurbüro
BMS III
Frank Audiodata
Braillezeile 84
KTS
Brailloterm
Novotech
Alva ABT 380
Papenmeier
Braillex 2D Screen

Von den restlichen drei angeschriebenen Anbietern (Baum, EHG, Hedo) liegt keine Antwort oder Stellungnahme vor.

Antwortverhalten der Anbieter
Der Anbieterfragebogen war so aufgebaut, daß sowohl das Zutreffen als auch das Nichtzutreffen einer Funktion oder Eigenschaft eindeutig bejaht oder verneint werden konnte.
In den Antworten der Anbieter wurde das Zutreffen positiver Sachverhalte (z.B. die zutreffende Kompatibilität mit einem bestimmten System), stets eindeutig und in der vorgesehenen Form bejaht. Das Antwortverhalten bei Verneinung war dagegen weniger eindeutig. Dort, wo ein negativer Sachverhalt vorliegt (z.B. die nicht gegebene Kompatibilität mit einem System), wurden die Antwortmöglichkeiten "NEIN", "nicht zutreffend" oder "nicht nutzbar" vielfach nicht genutzt, so daß in diesem Fall im Fragebogen Leerstellen verbleiben. Gelegentlich wurde auch mit Vermerken wie "in Vorbereitung" oder "auf Anfrage" versucht, die Verneinung zu umgehen. Ausdrückliche Verneinungen eines positiv zu wertenden Sachverhalts wurden also in der Regel vermieden.

Von dem Anbieter Papenmeier wurde zu mehreren Fragen sinngemäß eingetragen, daß die Leistungen des Produkts zu den angegebenen Betriebsbedingungen nicht bekannt sind, weil die Ermittlung hierzu einen unangemessenen Aufwand bedinge. Nur die Firma Frank Audiodata rang sich in vergleichsweise größerem Umfang zu eindeutigen "NEIN"- Antworten durch.
Um diejenigen Anbieter, die ausdrücklich mit NEIN geantwortet haben, nicht zu benachteiligen, haben wir die Antwortmöglichkeiten "keine Angabe" und "Nein" zusammengefaßt. Leerstellen in den Tabellen sind so zu interpretieren, daß diese Eigenschaften bei dem jeweiligen Produkt nicht vorhanden sind, bzw. der Anbieter das Vorhandensein dieser Eigenschaften nicht ausdrücklich bejaht.
Bei bestimmten Funktionen haben wir zusätzlich danach gefragt, ob diese "uneingeschränkt" oder nur in "eingeschränktem Umfang" bzw. unter "Einsatz zusätzlicher Komponenten" nutzbar sind. Eine Kontrolle bzw. Verifizierung der Antworten, die eine vollständige und uneingeschränkte Nutzbarkeit angeben, fand nicht statt. Anhand einiger als problematisch bekannter Funktionen zeigte sich jedoch, daß die Anbieter ihre Produkte im Zweifelsfall eher großzügig im Sinne einer uneingeschränkten Tauglichkeit einstufen.

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Erstellt: 04.09.1998 20:06   Aktualisiert: 14.12.1998 21:46
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung