BITE Homepage BITE-Zwischenbericht 1997
Ergebnisse Braillezeilen Stichwortverzeichnis
3. Ergebnisse der Dokumentenanalyse
3.1. Ausgangsbedingungen
Die Nutzbarkeit von
Software ist in hohem
Maße von der
Kenntnis ihrer
Funktionen und
Leistungsfähigkeit abhängig. Auch die
Kompatibilität und produktspezifische
Serviceleistungen haben für blinde und sehbehinderte
Anwender einen großen
Stellenwert. Die den
Tests zugrundeliegenden
Anforderungsprofile beziehen deshalb
Benutzerinformationen, also
Produktbeschreibung und
Bedienanleitung ein. Für das
Produkt
Braillezeile läßt sich bei der
Analyse der
Benutzerinformation auch an einschlägige
DIN-
Normen anknüpfen: gemäß
DIN 12 119 ist die
Gebrauchstauglichkeit von Software wesentlich durch die
Qualität von Produktbeschreibung und
Benutzerdokumentation (Bedienanleitung) bestimmt.
Die Produktbeschreibung ist nach DIN 12 119 ein "
Dokument, das Eigenschaften eines
Software-
Erzeugnisses beschreibt, mit dem
Hauptzweck, möglichen
Käufern zu helfen, die
Eignung des Erzeugnisses für ihre Zwecke vor dem
Kauf festzustellen". Die Benutzerdokumentation für
Softwareerzeugnisse ist nach DIN 12 119,
Abs. 2.4 "die Gesamtheit der
Dokumente, die für die
Anwendung des Erzeugnisses vorgesehen und die zugleich
Bestandteil des
Produkts sind, unabhängig davon, ob sie in gedruckter oder nicht gedruckter Form vorliegen." Mit "Benutzerdokumentation" ist das gemeint, was auch mit
Bezeichnungen wie "
Gebrauchsanweisung", "
Gebrauchsbeschreibung", "
Bedienanweisung", "
Betriebsanleitung", "
Benutzerhandbuch", "
Benutzungsanweisung", "Technische
Dokumentation" und ähnlichem belegt ist.
Von den acht im
Test befindlichen
Produkten lagen
Produktbeschreibungen oder
Bedienanleitungen entsprechend der nachfolgenden
Tabelle vor.
Vorliegende Dokumente |
ü = ja, vorhanden
- = nein, nicht vorhanden | | | | | | | | |
Produktbeschreibung | ü | ü | ü | ü | - | - | ü | ü |
Benutzerdokumentation, Handbuch | ü | ü | ü1 | ü | ü | ü | ü | ü |
1) Inhalt identisch mit dem Dokument "SW-Pro" von Hedo |
Bis auf die
Firmen Hedo und KTS
18, bei denen zum
Testzeitpunkt auch auf
Nachfrage dieses Dokument nicht erhältlich war, lagen von allen
Anbietern Produktbeschreibungen vor.
Benutzerdokumentationen lagen für alle
Braillezeilen vor.
Das Dokument zu EHG
Handytech "
BW-Pro" besteht aus einem
Hauptteil und zwei umfangreichen
Update-
Teilen für die
Versionen 2.0 und 3.2. Gemäß handschriftlichem
Vermerk ist der Hauptteil identisch mit der Benutzerdokumentation "SW-Pro" von Hedo. Dieser besteht seinerseits aus dem Hauptteil und dem
Update Teil für die
Version 2.0. Zu einer Version 3.2 gibt es keinen
Hinweis. Bei diesem
Stand wird hier auf eine Untersuchung der "BW-Pro"-Dokumente verzichtet und stattdessen auf die
Dokument-Untersuchung der "SW-Pro" von Hedo verwiesen.
Mit dem "
Prüfkatalog Produktbeschreibung" und dem "Prüfkatalog Benutzerdokumentation" wurden
Erhebungsinstrumente entwickelt, die so aufgebaut sind, daß das von DIN 12 119 vorgesehene
Prüfprogramm für die Produktbeschreibung und die Benutzerdokumentation erfüllt wird, soweit die
Strukturen der Dokumente dies zulassen. Demgemäß soll die Produktbeschreibung
Angaben zu folgenden
Merkmalen enthalten:
- Identifikation der Produktbeschreibung als solche,
- Identifikation des Produkts und des Anbieters,
- Lieferumfang zum Produkt,
- Aufgabe und Arbeitsweise des Produkts,
- Angaben zu Kompatibilität, Technischen Daten, Ausstattung und Installation.
Zur Analyse der Benutzerdokumentationen wurden besonders relevante
Bereiche
untersucht:
- Identifikation der Benutzerdokumentation als solche,
- Identifikation des Produkts und des Anbieters,
- Objektbeschreibung der Braillezeile;
- Angaben zu Kompatibilität, Technischen Daten, Ausstattung und Installation.
Untersucht wurde, wie weit die zumeist formalen
Standards der
DIN-
Empfehlungen erfüllt wurden.
Auf
Grundlage der vorliegenden Anforderungsprofile und über die
DIN-Norm hinausgehend wurde an vier exemplarischen
Testfällen inhaltlich geprüft, ob und wie wichtige
Themen bzw.
Programmfunktionen dargestellt werden.
Folgende
Testfälle wurden geprüft:
- Installation,
- Cursoranbindung an- und ausstellen,
- Beschreibung der Umschaltung von 6- auf 8-Punkt-Braille,
Dazu wurde - teilweise mit bis zu 12
Indikatoren pro
Kriterium - die Übersichtlichkeit der
Handbuchstruktur und die Nachvollziehbarkeit der
Inhalte untersucht.
Auf die in DIN 12 119 ebenfalls angesprochene
Prüfung auf Widerspruchsfreiheit von Benutzerdokumentation und
Produkteigenschaften mußte wegen des hierfür erforderlichen hohen
Aufwandes, aber auch wegen der in fast allen
Fällen fehlenden
Differenzierung der Angaben in der
Benutzerdokumenten, verzichtet werden.
Die
Prüfkataloge enthielten darüber hinaus noch
Fragensätze zur
Bestimmung von
Produktfunktionen und produktspezifischen
Dienstleistungen. Die damit verbundene
Absicht, die
Produktmerkmale zum
Abgleich und
Vergleich mit der praktischen Prüfung zu erfassen, konnte jedoch nicht verfolgt werden, da sämtliche Dokumente größtenteils keine entsprechenden differenzierten Angaben enthielten.
Der vorgefundene
Zustand bzw. vor allem das Vorhandensein von Angaben zu einem Kriterium wurde durch
Markieren von Ja /
Nein-
Antworten registriert.
Wurde nach der
Ausführungsweise eines
Textes gefragt und war dieser
Text nicht vorhanden, so wurde dieser
Sachverhalt mit "
Entfällt" markiert. Dies war häufig dann der Fall, wenn bei bejahten Antworten zusätzlich nach
Einschränkungen gefragt wurde. In die Auswertung wurde dieser Sachverhalt nicht einbezogen.
Bei der Auswertung haben wir uns darauf beschränkt, die jeweils vorgefundenen
Zustände bzw.
Sachverhalte nach
Bereichen übersichtlich zusammengefaßt darzustellen.
18 Nachträgliche Anmerkung des Anbieters KTS: Bei dem im Test befindlichen Produkt handelte es sich um einen Prototypen, für den zum damaligen Zeitpunkt kein bzw. nur ein rudimentäres Dokument mitgeliefert werden konnte.
2.10. Zusammenfassung
3.2. Analyse der Produktbeschreibungen: Ergebnisse
Erstellt: 04.09.1998 20:06 Aktualisiert: 14.12.1998 21:46
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung