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Verfahren zur Gebrauchstauglichkeitsprüfung weiterentwickeln

Im Modellvorhaben BITE geht es nicht nur darum, aktuelle Testergebnisse über bestimmte Hilfsmittel zur Computernutzung zu gewinnen. Ein weiteres Ziel besteht darin, geeignete Verfahren für die Durchführung solcher Tests zu konzipieren, die erforderlichen Prüfverfahren zu erarbeiten, deren Anwendbarkeit praktisch zu erproben und bei Bedarf die Grundkonzeption weiterzuentwickeln.
Betrachtet man die vorliegenden Ergebnisse aus der Perspektive der Verfahrensentwicklung, so wird deutlich, daß sich einiges bewährt hat, anderes verbesserungsbedürftig ist. Dabei spielt auch eine Rolle, um welche Produktgruppe es sich handelt: Ein Verfahren, das bei den Tests von Braillezeilen erfolgreich war, muß nicht unbedingt auch für Windows-Anpassungen geeignet sein.

Anforderungsprofile

Bewährt hat sich das Konzept der produktgruppenspezifischen Anforderungsprofile. Bei deren Entwicklung konnte an vorhandene Erfahrungen und Vorarbeiten angeknüpft werden. Besonders engagierte und interessierte Computernutzer sowie Ausbilder aus dem Blinden- und Sehbehindertenbereich haben sich bereits vor Projektbeginn mit der Entwicklung solcher Sollanforderungen auseinandergesetzt. Viele dieser Erfahrungen und Arbeitsresultate sind - auch über die Mitarbeit im Anwendergremium - in die nun vorliegenden Anforderungsprofile Braillezeilen, Windowsanpassungen und Großbildsysteme eingeflossen.
Methodisch haben die Anforderungsprofile den Status ”reflexiven Erfahrungswissens”: Sie bündeln in übersichtlicher und nachvollziehbarer Form Sollanforderungen, in die vor allem Nutzererfahrungen und Expertenwissen einfließen. Natürlich hat dieses Basiswissen der Anforderungsprofile nicht den Stellenwert eines unveränderbaren Leistungskanons. Die Weiterentwicklung von Hard- und Software, veränderte Arbeitsanforderungen und neue Ausbildungsstandards führen notwendigerweise auch zu veränderten und neuen Anforderungen an die jeweiligen Hilfsmittel zur Computernutzung. Die kontinuierliche Anpassung der Anforderungsprofile an die aktuelle Entwicklung ist bei der Fortentwicklung der Verfahren nicht zu vernachlässigen.

Erhebungsmethoden

Um zu prüfen, ob Braillezeilen und Windows-Anpassungen den Sollanforderungen der Anforderungsprofile entsprechen, wurden mit dem Anbieterfragebogen, der Dokumentenanalyse und der Praktischen Prüfung für diese beiden Produktgruppen jeweils drei sich ergänzende Erhebungsinstrumente entwickelt und eingesetzt. Die Ergebnisse waren durchaus unterschiedlich.
Bewährt hat sich dieses Konzept - auch wenn die Beteiligung der Anbieter an dem Anbieterfragebogen noch verbesserungsfähig ist - bei der Prüfung der Gebrauchstauglichkeit von Braillezeilen unter MS DOS. Das Zusammenspiel von Braillezeile, Hardware, Betriebssystem und Anwendungsprogrammen ist im DOS-Bereich von geringerer Komplexität als unter Windows. Aus der Perspektive der Verfahrensentwicklung kann gefolgert werden, daß für die Produktgruppe Braillezeilen Konzeption und Ausführung der Erhebungsinstrumente geeignet sind.
Anders stellt sich die Situation für die Produktgruppe Windows-Anpassungen dar, bei der es sich um Software zur Anpassung der graphischen Benutzeroberfläche von MS Windows an die textorientierten Medien Punktschrift und Sprachausgabe handelt. Wie die blindengerechte Umsetzung einer grafischen Bedienoberfläche aussehen soll, ist nach wie vor umstritten, auch gibt es noch wenig diversifizierte Erfahrungswerte von blinden Windows-Nutzern. Hohe Anforderungen an Umfang und Detailliertheit der Erhebungsinstrumente resultieren auch aus dem Umstand, daß die Informationsfülle der Bildschirmdarstellung im Windows-Bereich erheblich umfangreicher als bei DOS-Anwendungen ist und daß im Windows-Bereich eine wesentlich größere Auswahl möglicher Lösungswege zur Aufgabenbewältigung angeboten wird. So zeigte sich, daß einige Aufgaben der Praktischen Prüfung nicht differenziert genug waren. Insgesamt war im Vergleich zu Braillezeilen für die Produktgruppe Windowsanpassungen die Entwicklung von Erhebungsinstrumenten, die Durchführung vergleichender Produktprüfungen und die Ergebnisauswertung erheblich aufwendiger und konnte mit der Produktentwicklung kaum mithalten.

Anbieterfragebogen

Aus dem Anwendergremium kam der Vorschlag, die Produktanbieter über einen Anbieterfragebogen in die Produktprüfung einzubeziehen. Auf Grundlage der vorliegenden Anforderungsprofile soll ein detaillierter Fragen- bzw. Aufgabenkatalog erarbeitet werden, der von den Anbietern selbst beantwortetet werden soll. Die Vorteile dieses Konzeptes: die zeit- und arbeitsaufwendigen Laborprüfungen der einzelnen Produkte entfallen, und bei Neu- und Weiterentwicklungen lassen sich die Anbieterbefragungen ohne großen Aufwand wiederholen, da lediglich die aktuellen Änderungen vermerkt werden müßten. Mit dem Anbieterfragebogen soll es möglich werden, standardisierte Vergleichsangebote einzuholen. Allerdings birgt das Konzept Anbieterfragebogen durchaus auch Schwierigkeiten: Mehr noch als bei den Praktischen Prüfungen ist darauf zu achten, daß die Fragestellungen und Musteraufgaben verständlich, eindeutig und durchführbar sind, und die Anbieter müssen zur Teilnahme an diesem Selbstauskunftsverfahren bereit sein. Für die Entwicklung eines geeigneten Anbieterfragebogens, aber auch um die Gültigkeit der Ergebnisse sicherzustellen, sind exemplarische Laborprüfungen erforderlich (vgl. zu dem Konzept Anbieterfragebogen auch Kapitel VI. Dr. Rüdiger Leidner: "Computerhilfen für Blinde und Sehbehinderte sinnvoll testen").
Aufbauend auf den bereits vorliegenden Prüfergebnissen soll das Konzept Anbieterfragebogen an der Produktgruppe Windowsanpassungen erprobt werden. Auch für die Produktgruppe Großbildsysteme soll anstatt der ursprünglich vorgesehenen Laborprüfung der Anbieterfragebogen zum Einsatz kommen.

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Erstellt: 17.07.1998 18:46   Aktualisiert: 14.12.1998 21:48
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung