BITE Homepage BITE-Zwischenbericht 1997
Ausblick Stichwortverzeichnis
Verfahren zur Gebrauchstauglichkeitsprüfung weiterentwickeln
Im
Modellvorhaben
BITE geht es nicht nur darum, aktuelle
Testergebnisse über bestimmte
Hilfsmittel zur
Computernutzung zu gewinnen. Ein weiteres
Ziel besteht darin, geeignete
Verfahren für die
Durchführung solcher
Tests zu konzipieren, die erforderlichen
Prüfverfahren zu erarbeiten, deren Anwendbarkeit praktisch zu erproben und bei
Bedarf die
Grundkonzeption weiterzuentwickeln.
Betrachtet man die vorliegenden
Ergebnisse aus der Perspektive der
Verfahrensentwicklung, so wird deutlich, daß sich einiges bewährt hat, anderes verbesserungsbedürftig ist. Dabei spielt auch eine
Rolle, um welche
Produktgruppe es sich handelt: Ein Verfahren, das bei den Tests von
Braillezeilen erfolgreich war, muß nicht unbedingt auch für
Windows-Anpassungen geeignet sein.
Anforderungsprofile
Bewährt hat sich das
Konzept der produktgruppenspezifischen
Anforderungsprofile. Bei deren
Entwicklung konnte an vorhandene
Erfahrungen und
Vorarbeiten angeknüpft werden. Besonders engagierte und interessierte
Computernutzer sowie
Ausbilder aus dem
Blinden- und
Sehbehindertenbereich haben sich bereits vor
Projektbeginn mit der Entwicklung solcher
Sollanforderungen auseinandergesetzt. Viele dieser Erfahrungen und
Arbeitsresultate sind - auch über die
Mitarbeit im
Anwendergremium - in die nun vorliegenden Anforderungsprofile
Braillezeilen,
Windowsanpassungen und Großbildsysteme eingeflossen.
Methodisch haben die Anforderungsprofile den
Status reflexiven
Erfahrungswissens: Sie bündeln in übersichtlicher und nachvollziehbarer Form Sollanforderungen, in die vor allem Nutzererfahrungen und
Expertenwissen einfließen. Natürlich hat dieses
Basiswissen der Anforderungsprofile nicht den
Stellenwert eines unveränderbaren
Leistungskanons. Die Weiterentwicklung von
Hard- und
Software, veränderte
Arbeitsanforderungen und neue
Ausbildungsstandards führen notwendigerweise auch zu veränderten und neuen
Anforderungen an die jeweiligen
Hilfsmittel zur
Computernutzung. Die kontinuierliche
Anpassung der Anforderungsprofile an die aktuelle Entwicklung ist bei der
Fortentwicklung der
Verfahren nicht zu vernachlässigen.
Erhebungsmethoden
Um zu prüfen, ob
Braillezeilen und
Windows-Anpassungen den
Sollanforderungen der
Anforderungsprofile entsprechen, wurden mit dem
Anbieterfragebogen, der
Dokumentenanalyse und der Praktischen
Prüfung für diese beiden
Produktgruppen jeweils drei sich ergänzende
Erhebungsinstrumente entwickelt und eingesetzt. Die
Ergebnisse waren durchaus unterschiedlich.
Bewährt hat sich dieses
Konzept - auch wenn die
Beteiligung der
Anbieter an dem
Anbieterfragebogen noch verbesserungsfähig ist - bei der Prüfung der
Gebrauchstauglichkeit von Braillezeilen unter
MS
DOS. Das
Zusammenspiel von
Braillezeile,
Hardware,
Betriebssystem und
Anwendungsprogrammen ist im
DOS-Bereich von geringerer Komplexität als unter
Windows. Aus der Perspektive der
Verfahrensentwicklung kann gefolgert werden, daß für die
Produktgruppe Braillezeilen
Konzeption und
Ausführung der Erhebungsinstrumente geeignet sind.
Anders stellt sich die
Situation für die Produktgruppe Windows-Anpassungen dar, bei der es sich um
Software zur
Anpassung der graphischen
Benutzeroberfläche von MS Windows an die textorientierten
Medien
Punktschrift und
Sprachausgabe handelt. Wie die blindengerechte
Umsetzung einer grafischen
Bedienoberfläche aussehen soll, ist nach wie vor umstritten, auch gibt es noch wenig diversifizierte
Erfahrungswerte von blinden
Windows-Nutzern.
Hohe
Anforderungen an
Umfang und Detailliertheit der Erhebungsinstrumente resultieren auch aus dem
Umstand, daß die
Informationsfülle der
Bildschirmdarstellung im
Windows-Bereich erheblich umfangreicher als bei
DOS-Anwendungen ist und daß im Windows-Bereich eine wesentlich größere
Auswahl möglicher
Lösungswege zur
Aufgabenbewältigung angeboten wird. So zeigte sich, daß einige
Aufgaben der Praktischen Prüfung nicht differenziert genug waren. Insgesamt war im
Vergleich zu Braillezeilen für die Produktgruppe Windowsanpassungen die
Entwicklung von
Erhebungsinstrumenten, die
Durchführung vergleichender
Produktprüfungen und die
Ergebnisauswertung erheblich aufwendiger und konnte mit der
Produktentwicklung kaum mithalten.
Anbieterfragebogen
Aus dem
Anwendergremium kam der
Vorschlag, die
Produktanbieter über einen
Anbieterfragebogen in die
Produktprüfung einzubeziehen. Auf
Grundlage der vorliegenden
Anforderungsprofile soll ein detaillierter
Fragen- bzw.
Aufgabenkatalog erarbeitet werden, der von den
Anbietern selbst beantwortetet werden soll. Die
Vorteile dieses
Konzeptes: die zeit- und arbeitsaufwendigen
Laborprüfungen der einzelnen
Produkte entfallen, und bei Neu- und Weiterentwicklungen lassen sich die
Anbieterbefragungen ohne großen
Aufwand wiederholen, da lediglich die aktuellen Änderungen vermerkt werden müßten. Mit dem Anbieterfragebogen soll es möglich werden, standardisierte
Vergleichsangebote einzuholen. Allerdings birgt das
Konzept Anbieterfragebogen durchaus auch Schwierigkeiten: Mehr noch als bei den Praktischen
Prüfungen ist darauf zu achten, daß die
Fragestellungen und
Musteraufgaben verständlich, eindeutig und durchführbar sind, und die
Anbieter müssen zur
Teilnahme an diesem Selbstauskunftsverfahren bereit sein. Für die
Entwicklung eines geeigneten
Anbieterfragebogens, aber auch um die Gültigkeit der
Ergebnisse sicherzustellen, sind exemplarische Laborprüfungen erforderlich (vgl. zu dem Konzept Anbieterfragebogen auch
Kapitel
VI.
Dr.
Rüdiger
Leidner: "
Computerhilfen für
Blinde und
Sehbehinderte sinnvoll testen").
Aufbauend auf den bereits vorliegenden
Prüfergebnissen soll das Konzept Anbieterfragebogen an der
Produktgruppe
Windowsanpassungen erprobt werden. Auch für die Produktgruppe Großbildsysteme soll anstatt der ursprünglich vorgesehenen
Laborprüfung der Anbieterfragebogen zum
Einsatz kommen.
VII. Ausblick
Testumfang modulweise erweitern
Erstellt: 17.07.1998 18:46 Aktualisiert: 14.12.1998 21:48
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung