BITE Homepage BITE-Zwischenbericht 1997
Anforderungsprofil Großbildsysteme Stichwortverzeichnis
1 Allgemeine Standards der Produktqualität von Hard- und Software werden eingehalten.
1.1 Kompatibilität
1.1.1 Die handelsüblichen Betriebssysteme für Personalcomputer und Rechnernetze können mit dem Produkt, ggf. unter Einsatz einer Zugangssoftware, betrieben werden.
Indikatoren:
Laut
Produktbeschreibung ist der uneingeschränkte
Betrieb folgender
Programme möglich:
MS-
DOS,
MS-Windows,
OS/2,
Unix,
MacIntosh.
Kommentar: In die Untersuchung werden nur
Produkte für MS-DOS und MS-Windows einbezogen.
1.1.2 Handelsübliche Hard- und Software, die zur Systemeinrichtung des Arbeitsplatzes gehört, kann nach Installation des Produkts ohne Einschränkung betrieben werden.
Kommentar: Diese
Zielvorgabe bezieht sich auf
Ausstattungsmerkmale wie
Grafikkarten,
Netzwerk-
Hard- und
Software,
Emulations-Hard- und Software etc., die in einer betrieblichen
Systemumgebung standardmäßig eingesetzt werden. Eine
Liste handelsüblicher
System-Hard-und Software ist zu definieren und die
Kompatibilität des
Produkts damit abzugleichen.
U.a. wird nach
Verträglichkeit in der
Tastatur- und
Mousenutzung gefragt.
Indikator:
Produktbeschreibung,
Angabe des
Anbieters; Spezielles
Bediengerät oder
Hotkey zum
Umschalten der Tastatur. Grafikkarten stichprobenartig testen.
1.1.3 Die für den Betrieb von DOS-Programmen erforderlichen Systemressourcen werden nicht beeinträchtigt.
Indikator: Freier
Hauptspeicher im
DOS-Bereich.
1.1.4 Das Großbildsystem kann mit hochwertigen handelsüblichen Monitoren und Grafikkarten ausgestattet werden.
Indikatoren:
Auflösung,
Bildwiederholfrequenz,
Lichtstärke ...
1.1.5 Das Großbildsystem kann mit einem Kameralesesystem zur Wiedergabe gedruckter Vorlagen auf dem Monitor verbunden werden.
Kommentar:
Erfaßt werden sowohl
Produkte desselben
Herstellers als auch
Fremdprodukte.
1.1.6 Das Großbildsystem kann mit weiterer Hilfstechnik zu einem multimedialen Zugangssystem zur Computernutzung verbunden werden.
1.1.6.1 Es steht ein Screenreader zum Zugang zu MS-Windows zur Verfügung, mit dem das Großbildsystem ohne Funktionseinschränkung genutzt werden kann.
1.1.6.2 Das Großbildsystem hält Schnittstellen zur Integration mit weiterer Hilfstechnik zur Computerbedienung bereit.
Kommentar: Es ist anzugeben, welche
Hardware (
Sprachausgabe,
Spracheingabe,
Braillezeile) funktionell und/oder baulich integriert ist bzw. optional zur
Verfügung steht.
Erfaßt werden sowohl
Produkte desselben
Herstellers als auch
Fremdprodukte.
1.2 Betriebssicherheit
1.2.1 Die Hardware-Komponenten entsprechen den Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes (Elektrische Sicherheit, mechanische Sicherheit und Zuverlässigkeit).
Indikatoren:
VDE-
Zeichen,
CE-Zeichen,
GS-Zeichen
1.2.2 Die Installation und De-Installation des Produkts durch den Anwender bzw. die Systembetreuung des Anwenders ist möglich.
1.2.2.1 Die Installation ist vollständig in der Programmdokumentation beschrieben.
Indikator:
Installierbarkeit ohne
Rückfrage beim
Hersteller,
Fehlermeldungen und undefinierte
Zustände im
Betrieb des
Produkts, die durch Veränderungen der
Installation behoben werden können.
1.2.2.2 Die Installation des Produkts ist überschaubar und kann mit geringem Aufwand geändert oder rückgängig gemacht werden.
Indikator:
Anzahl der durch die
Installation des Produkts im
System verursachten Änderungen (
Einträge in
INI-
Dateien etc., betroffene
Verzeichnisse,
Einrichtungen zum
Kopierschutz);
Deinstallationsprogramm.
1.2.3 Es treten keine undefinierten Zustände ein, die ein unkontrolliertes Ende der Anwendung verursachen.
1.2.3.1 Es werden keine Systemabstürze durch den Betrieb des Produkts verursacht.
Indikator:
Anzahl der während der
Testdurchführung auftretenden
Systemabstürze.
1.2.3.2 Systemmeldungen vor Beendigung von MS-Windows und vor Beendigung einer Anwendung sind vom sehbehinderten Anwender kontrollierbar.
Indikator:
Systemmeldung ist mittels
Hilfstechnik erkennbar.
1.3 Produktinformation
Kommentar: Die
Anforderungen an die
Produktbeschreibung und an die
Benutzerdokumentation sind festgelegt in
DIN
ISO/IEC 12119 "
Software-Erzeugnisse.
Qualitätsanforderungen und
Prüfbestimmungen".
1.3.1 Die Produktbeschreibung enthält alle technischen Angaben, die zu einer Entscheidung vor Kauf erforderlich sind.
1.3.1.1 Allgemeine technische Angaben: Systemvoraussetzungen, empfohlene Konfiguration, mit dem Produkt bedienbare Standardsoftware, bekannte Einschränkungen, angebotene Unterstützung.
1.3.1.2 Angaben zur Kompensation der Sehbehinderung: Vergrößerungsstufen, Wertebereiche der optischen Faktoren, empfohlener Bildschirm / Grafikkarte, Kombination mit weiterer Hilfstechnik
1.3.1.3 Die Information ist für den sehbehinderten Anwender zugänglich.
Indikatoren: deutsche
Sprache; sehbehindertengerechte
Aufbereitung:
ASCII auf markierter
Diskette, Großdruck (empfohlen
Arial 14 pt),
Kassette.
1.3.2 Die Benutzerdokumentation enthält alle zum Betrieb des Produkts erforderlichen Angaben.
1.3.2.1 Funktionalität, Bedienung und technische Einstellungen des Produkts sind vollständig beschrieben.
Indikator: Durchführbarkeit der
Produktbedienung aufgrund der
Benutzerdokumentation in ausgewählten
Fällen.
1.3.2.2 Die Installation ist vollständig beschrieben.
1.3.2.3 Die Informationsaufbereitung ist übersichtlich und didaktisch strukturiert
Indikatoren:
Inhaltsverzeichnis,
Stichwortverzeichnis,
Referenzlisten,
Gliederung vom Einfachen zum Komplexen,
Begriffserläuterungen und konsistente
Verwendung von
Begriffen.
1.3.2.4 Die Information ist für den sehbehinderten Anwender zugänglich.
Indikatoren: deutsche
Sprache; sehbehindertengerechte
Aufbereitung:.
ASCII auf markierter
Diskette, Großdruck (empfohlen
Arial 14 pt),
Marginalien,
Layout klar gestaltet, bildhafte
Darstellungen enthalten nur die wesentlichen
Informationen,
Kassette.
1.4 Dienstleistung
Kommentar: Die mit dem
Erwerb und dem
Betrieb des
Produkts verbundene
Dienstleistung ist eine wichtige
Komponente der
Produktqualität, da entsprechende
Leistungen nicht auf dem allgemeinen
Markt angeboten werden. Allerdings kann die
Qualität der Dienstleistung im
Rahmen von
Produkttests für den Großteil der
Kriterien nicht geprüft werden. Die
Anforderungen werden im Sinne eines
Beratungsinstrumentariums ausgearbeitet.
1.4.1 Beratung vor Kauf
1.4.1.1 Produktbeschreibung siehe 1.3.1
1.4.1.2 Bei komplexen Arbeitsplatzkonfigurationen oder bei Systemkomponenten, die in der Produktbeschreibung nicht genannt sind, wird eine Testinstallation von ausreichender Dauer durchgeführt. Ggf. wird das Produkt per Leasing für einen längeren Testlauf überlas
1.4.1.3 Das Angebot benennt die Komponenten des Arbeitsplatzsystems, mit denen Kompatibilität zugesichert wird, sowie bekannte Einschränkungen in der Bedienbarkeit dieser Komponenten.
1.4.1.4 Das Angebot weist die Preise für das Produkt sowie für Installation und Schulung gesondert aus. Der für die Installation angesetzte Zeitaufwand ist ausgewiesen.
1.4.1.5 Das Angebot weist die Konditionen für Wartung und Reparatur der Hardware-Komponenten aus.
1.4.2 Installation
1.4.2.1 Die vom Hersteller durchgeführte Installation bezieht alle zum Arbeitsplatzsystem gehörige Hard- und Software ein.
1.4.2.2 Kann der für die Installation kalkulierte Zeitaufwand nicht eingehalten werden, so geht dies nicht zulasten der für die Einweisung des Anwenders angesetzten Zeit.
1.4.3 Einweisung
1.4.3.1 Eine pädagogisch und technisch fachgerechte Einweisung in die Bedienung des Produkts wird sichergestellt.
Diese
Anforderung kann erfüllt werden, indem der
Anbieter selber eine den
Anforderungen genügende
Einweisung durchführt, oder indem er mit geeigneten
Schulungsträgern kooperiert.
1.4.3.1.1 Die Einweisung in die Bedienung des Produkts bezieht die Anwendungssoftware mit ein.
1.4.3.1.2 Es wird ein individuelles Schulungskonzept erstellt, das die Vorkenntnisse des Anwenders und die Arbeitsaufgaben berücksichtigt. Das Konzept wird nach Lernziel und Zeitansatz in Einzelschritten detailliert dargestellt.
1.4.3.1.3 Die Schulung wird in Zeiteinheiten von maximal vier Stunden täglich durchgeführt. Längere Schulungen werden in Blöcken angeboten, deren zeitlicher Abstand eine Erprobung des Erlernten im Arbeitsalltag zuläßt.
1.4.3.1.4 Die Schulung wird durch einen sehbehindertenpädagogisch und hilfsmitteltechnisch qualifizierten Dozenten durchgeführt.
1.4.3.1.5 Es wird ein Schulungsbericht angefertigt, aus dem die erreichten Lernziele hervorgehen und in dem ggf. Empfehlungen für weitere Fortbildung gegeben werden.
1.4.3.2 Für verbreitete Standardsoftware wird eine Referenzliste der Tastenkombinationen angeboten.
1.4.4 Wartung
1.4.4.1 Software-Mängel werden kurzfristig und kostenfrei beseitigt und unterbrechen bis dahin die Gewährleistungsfrist. Mängel sind insbesondere Einschränkungen in der Bedienbarkeit der zum Arbeitsplatzsystem gehörenden Hard- und Software, auf die im Angebot nic
Diese
Anforderung weicht von den üblichen
Geschäftsbedingungen für
Software ab und wird wegen des allgemein unausgereiften
Entwicklungsstands des
Produkttyps erhoben. Sie kann z.B. erfüllt werden, indem
Software-Updates zur
Mängelbeseitigung kostenfrei und mit selbstinstallierendem
Programm geliefert werden.
1.4.4.2 Es wird eine umfassende und während der Geschäftszeiten jederzeit verfügbare Beratung bei Problemen mit der Bedienung des Produkts angeboten.
Diese
Anforderung kann z.B. durch eine telefonische
Hotline, ggf. in
Verbindung mit einer
Einrichtung zur
Ferndiagnose per
DFÜ, erfüllt werden. Die
Beratung soll sich auch auf die
Bedienung der
Anwendungssoftware beziehen, insbesondere auf weitverbreitete
Standardsoftware.
1.4.4.3 Die Wartung kann mit geringem Aufwand am Arbeitsplatz ausgeführt werden.
1.4.4.4 Reparaturen werden kurzfristig ausgeführt, bzw. es wird kurzfristig ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt.
Anforderungsprofil Großbildsysteme
2 Aufgabengerechte Funktionalität
Erstellt: 07.03.1998 17:53 Aktualisiert: 14.12.1998 21:45
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung