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Modellvorhaben BITE

Anforderungsprofil

für die Produktgruppe

Großbildsysteme
Version 1.1 vom 21.04.1997

I. Rahmenbedingungen
Anwendungszweck
Die untersuchte Produktgruppe umfaßt Systeme zur vergrößerten Darstellung von Bildschirminhalten, die es Sehbehinderten ermöglichen, Computersysteme zu bedienen. Nutzer sind alle Sehbehinderten, die auch bei Einsatz optischer Hilfen und eines großen Monitors auf Dauer nicht in der Lage sind, am Computer zu arbeiten.

Die spezifische Leistung des Produkts besteht darin, die Wiedergabe des Computerbildes durch verschiedene Manipulationen wie Ausschnittvergrößerung, Farb- und Kontrasteinstellung, veränderte Zeichenform etc. an die verschiedenen Sehbedürfnisse Sehbehinderter anzupassen. Begleitende Funktionen beziehen sich darauf, den vergrößerten Bildausschnitt zu steuern und ggf. Eingaben an das Anwendungsprogramm zu bewirken.

Die Produktgruppe trägt bei zu der Zielsetzung, die behinderungsbedingten Einschränkungen in der Computerbedienung soweit zu kompensieren, daß bei sonst gleichen Voraussetzungen eine mit nichtbehinderten Kollegen vergleichbare Arbeitsleistung erreicht werden kann.

Anwendungskontext
Das Produkt ist ein grundlegendes Hilfsmittel zur Computerbedienung und nicht auf bestimmte Anwendungszwecke begrenzt. Im Rahmen der Untersuchung soll sich auf die berufliche Nutzung beschränkt werden.

Es werden Großbildsysteme für stationäre Arbeitsplätze untersucht, die üblicherweise mit einem großen Monitor von 17"-21" Bilddiagonale ausgestattet sind.

An betrieblichen Arbeitsplätzen werden in der Regel Anwendungsprogramme mit grafischer Bedienoberfläche eingesetzt. In die Untersuchung werden nur Großbildsysteme einbezogen, die zur Bedienung grafischer Bedienoberflächen, speziell MS-Windows, geeignet sind. Nach dem Entwicklungsstand der Großbildsysteme ist davon auszugehen, daß der Funktionsumfang von Anwendungen unter MS-Windows nicht vollständig sicher zugänglich ist.

An Sehbehindertenarbeitsplätzen werden Anwendungen im Textmodus, die an vernetzten betrieblichen Arbeitsplätzen an Bedeutung verloren haben, weiterhin für spezifische Zwecke genutzt. Anwendungen im Textmodus, speziell unter MS-DOS, sollen mit begrenzter Auswahl in die Untersuchung einbezogen werden.

Arbeitsaufgaben
Die von den sehbehinderten Anwendern zu lösenden Arbeitsaufgaben umfassen Aufgaben der Text- und Datenverarbeitung im weitesten Sinne und auf allen Qualifikationsstufen. Eine Systematisierung nach Berufsgruppen empfiehlt sich nicht, da die Aufgabenstrukturen klassischer Büroberufe sich aktuell in Auflösung befinden. Relevante Trends sind insbesondere der Wandel von hoch arbeitsteiligen zu mehr ganzheitlichen Aufgabenstrukturen, wovon insbesondere die klassischen Schreibarbeitsplätze betroffen sind, und eine Steigerung der Ansprüche an die optische Gestaltung der Arbeitsergebnisse.

Gemeinsamer Bestandteil aller Arbeitsaufgaben ist die Nutzung von Standardsoftware sowie von allgemeinen Datensammlungen und Nachschlagewerken. Die Ausprägung der Software-Nutzung soll nach folgenden Kriterien differenziert werden:

Unter Anwendungsbreite ist die Menge der am Arbeitsplatz anzuwendenden Programme zu verstehen. In der Untersuchung wird eine Auswahl weitverbreiteter Anwendungen definiert, deren Bedienbarkeit mit dem Hilfsmittel auf einfachem Niveau überprüft wird.

Die Anforderungen an die Anwendungstiefe werden in zwei Stufen unterteilt: Nutzung von Grundfunktionen sowie Nutzung und selbständige Anwendung fortgeschrittener Funktionen. In der Untersuchung werden häufig angewendete Funktionen von Standardsoftware, vom Einfachen zum Komplexen gestaffelt, auf ihre Bedienbarkeit mit dem Hilfsmittel überprüft. Selbständige Systembetreuung ist dann erforderlich, wenn eine professionelle betriebliche Systembetreuung nicht zur Verfügung steht.

Textorientierte Anwendungen sollen als behinderungsspezifischer Sonderfall in die Untersuchung aufgenommen werden. Sehbehinderte Arbeitnehmer werden textorientierte Anwendungen in Zukunft voraussichtlich zu Aufgaben nutzen, die einen geringen Datenaustausch mit sehenden Kollegen und eine einfache optische Gestaltung erfordern. Dies sind im wesentlichen Schreibtätigkeiten mit einfachen und mittleren Anforderungen sowie die Datenhaltung zur Selbstorganisation.

Die Anwendung dieser Systematik auf einzelne Arbeitsplätze erfordert eine individuelle Gewichtung der Faktoren. Diese kann nicht im Rahmen der Produktprüfung stattinden, sondern muß im individuellen Auswahlverfahren vorgenommen werden.

Anwender
Als mögliche Anwender werden im Rahmen dieser Untersuchung vor allem die Sehbehinderten im Beruf berücksichtigt. Es wird angenommen, daß die Lernvoraussetzungen dieser Personengruppe abgesehen von der Sehbehinderung normal sind. Weitere Behinderungen werden im Rahmen dieser Untersuchung nicht berücksichtigt. Die allgemeinen Qualitätsmaßstäbe der Software-Ergonomie, insbesondere Steuerbarkeit, Individualisierbarkeit und Lernförderlichkeit, sind auf das Produkt anzuwenden.

Die Sehbehinderung läßt sich u.a. in den folgenden Dimensionen beschreiben, die in der Praxis in verschiedener Ausprägung und Kombination vorkommen:

Großbildsysteme verfolgen in erster Linie den Zweck, die Erkennbarkeit von Zeichen und die Leserlichkeit von Schriften unter den Bedingungen der Sehbehinderung sicherzustellen. Die hierzu erforderlichen technischen Eigenschaften weichen von den für Normalsichtige definierten Regelwerten für Bildschirmgeräte ab. Besondere Anforderungen bestehen u.a. in folgenden Faktoren:

Diese technischen Faktoren sollen in der Untersuchung als unabhängige Variablen überprüft werden. Die Faktoren werden von den Einzelpersonen in verschiedener Ausprägung und Kombination benötigt. Eine optimierte individuelle Einstellung setzt den Vergrößerungsbedarf gegenüber dem Originalbild herab und verbessert die Orientierung.

Die besonderen Anforderungen Sehbehinderter an die Informationsaufbereitung sind zu berücksichtigen. Durch die ausschnitthafte Darstellung der Information werden Einrichtungen zur Orientierung und zur Steuerung des vergrößerten Ausschnitts erforderlich. Weitere Unterstützung ist erforderlich in der kognitiven Erschließung der Informationsstrukturen ("Überblicksdarstellung") und in der Beobachtung von Bildschirmereignissen außerhalb des aktuellen Wahrnehmungsfokus.

Je nach individueller Ausprägung der Sehbehinderung sind zur Wiedergabe der Bildschirminformation neben der angepaßten optischen Darstellung auch andere Medien, insbesondere Sprache und Braille, einzusetzen.

Die Gewichtung aller genannten Faktoren ist von den individuellen Umständen abhängig und kann nicht im Rahmen der Untersuchung erfolgen. Eine Gruppenbildung ist nicht möglich.

Ausstattung
Das Produkt wird üblicherweise in Arbeitsplatzsystemen eingesetzt, die als Kern einen Personalcomputer, ggf. mit Anschluß an ein Rechnernetz oder Terminalsystem, sowie diverse Peripheriegeräte und diverse Software umfassen. Eine weitgehende Kompatibilität mit handelsüblicher Hard- und Software ist erforderlich. Die allgemeinen Qualitätsanforderungen an Produkte der Informationstechnik sind einzuhalten.

Das Produkt besteht aus Soft- und/oder Hardware-Komponenten, die zu einem sehbehindertengerechten Zugangssystem zur Computernutzung verbunden sind. Hierzu gehören

Die Komponenten werden nach den individuellen Umständen ausgewählt und sollen zu einem integrierten System mit einheitlicher Steuerung verbunden sein. Das Marktangebot umfaßt sowohl offene, aus Komponenten verschiedener Hersteller zusammengesetzte, als auch geschlossene Großbildsysteme.

II. Kriterien

Grafik 'Weiter'  1 Allgemeine Standards der Produktqualität von Hard- und Software werden eingehalten.

Erstellt: 07.03.1998 17:53   Aktualisiert: 14.12.1998 21:45
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung