BITE Homepage BITE-Zwischenbericht 1997
Ergebnisse Braillezeilen 3. Ergebnisse der Dokumentenanalyse Stichwortverzeichnis
3.4. Zusammenfassung
Der
Informationsgehalt der Produktbeschreibungen zeigte starke
Differenzen. Die meisten der als relevant betrachteten
Angaben wurden in der
Produktbeschreibung der
Firma
Novotech geliefert, mit großem
Abstand folgte die Produktbeschreibung der Firma
Baum.
Nur wenige der für eine
Beschaffungs-Entscheidung erforderlichen Angaben enthielten die Produktbeschreibungen der
Firmen
EHG und
Papenmeier, sie gaben bei der
Hälfte aller
Fragenbereiche bestenfalls lückenhafte
Auskunft.
Am wenigsten
Informationen enthielten die Produktbeschreibungen von
Frank
Audiodata und B&M.
Grundsätzlich fiel auf, daß auch bei den "besseren" Produktbeschreibungen der
Gehalt an verwertbaren präzisen Angaben recht dürftig war und weder den
Anforderungsprofilen noch den
Anforderungen der einschlägigen
DIN-Norm entsprach.
Defizite gab es besonders bei den Informationen zum
Lieferumfang, zur
Arbeitsweise, zur
Kompatibilität, zu Technischen
Daten und den benutzbaren
Braillezeichensätzen.
Auffallend auch die häufig fehlenden Angaben zur Kompatibilität der
Braillezeile mit unterschiedlichen
Betriebssystemen und
Anwendungsprogrammen, immerhin ein
Kernpunkte zur
Qualitätsbeurteilung des
Produkts. Um ein befriedigendes
Informationsniveau zu schaffen, müssen die
Anbieter an den
Produktinformationen noch erheblich nacharbeiten.
Auch der Informationsgehalt der Benutzerdokumentationen zeigte starke Differenzen.
Die meisten der geforderten Angaben wurden in der
Benutzerdokumentation der Firmen Papenmeier und
Hedo geliefert, mit einigem Abstand folgte hier die Benutzerdokumentation der Firma Frank Audiodata. B&M und Novotech und auch Baum erfüllten etwas mehr als die Hälfte der formalen
Kriterien. Die Benutzerdokumentation der Firma
KTS enthielt deutlich weniger als der Hälfte der geforderten Informationen.
Abgesehen von den
Spitzenreitern Papenmeier und Hedo bzw. EHG entsprachen die Benutzerdokumentationen nicht hinreichend den Anforderungen an Informationen zum Lieferumfang, zur Arbeitsweise, zur Kompatibilität, zu den Technischen Daten und den benutzbaren Braillezeichensätzen. Obwohl die Kompatibilität mit unterschiedlichen Betriebssystemen und
Anwenderprogrammen wichtige Gesichtspunkte für die Qualitätsbeurteilung einer Braillezeile sind, gibt es hier erhebliche Defizite.
3.3. Analyse der Benutzerdokumentationen: Ergebnisse
4. Kurzübersicht der Testprodukte
Erstellt: 04.09.1998 20:06 Aktualisiert: 14.12.1998 21:46
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung