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3.4. Zusammenfassung

Produktbeschreibungen
Der Informationsgehalt der Produktbeschreibungen zeigte starke Differenzen. Die meisten der als relevant betrachteten Angaben wurden in der Produktbeschreibung der Firma Novotech geliefert, mit großem Abstand folgte die Produktbeschreibung der Firma Baum.
Nur wenige der für eine Beschaffungs-Entscheidung erforderlichen Angaben enthielten die Produktbeschreibungen der Firmen EHG und Papenmeier, sie gaben bei der Hälfte aller Fragenbereiche bestenfalls lückenhafte Auskunft.
Am wenigsten Informationen enthielten die Produktbeschreibungen von Frank Audiodata und B&M.

Grundsätzlich fiel auf, daß auch bei den "besseren" Produktbeschreibungen der Gehalt an verwertbaren präzisen Angaben recht dürftig war und weder den Anforderungsprofilen noch den Anforderungen der einschlägigen DIN-Norm entsprach. Defizite gab es besonders bei den Informationen zum Lieferumfang, zur Arbeitsweise, zur Kompatibilität, zu Technischen Daten und den benutzbaren Braillezeichensätzen. Auffallend auch die häufig fehlenden Angaben zur Kompatibilität der Braillezeile mit unterschiedlichen Betriebssystemen und Anwendungsprogrammen, immerhin ein Kernpunkte zur Qualitätsbeurteilung des Produkts. Um ein befriedigendes Informationsniveau zu schaffen, müssen die Anbieter an den Produktinformationen noch erheblich nacharbeiten.

Benutzerdokumentationen
Auch der Informationsgehalt der Benutzerdokumentationen zeigte starke Differenzen.
Die meisten der geforderten Angaben wurden in der Benutzerdokumentation der Firmen Papenmeier und Hedo geliefert, mit einigem Abstand folgte hier die Benutzerdokumentation der Firma Frank Audiodata. B&M und Novotech und auch Baum erfüllten etwas mehr als die Hälfte der formalen Kriterien. Die Benutzerdokumentation der Firma KTS enthielt deutlich weniger als der Hälfte der geforderten Informationen.
Abgesehen von den Spitzenreitern Papenmeier und Hedo bzw. EHG entsprachen die Benutzerdokumentationen nicht hinreichend den Anforderungen an Informationen zum Lieferumfang, zur Arbeitsweise, zur Kompatibilität, zu den Technischen Daten und den benutzbaren Braillezeichensätzen. Obwohl die Kompatibilität mit unterschiedlichen Betriebssystemen und Anwenderprogrammen wichtige Gesichtspunkte für die Qualitätsbeurteilung einer Braillezeile sind, gibt es hier erhebliche Defizite.

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Erstellt: 04.09.1998 20:06   Aktualisiert: 14.12.1998 21:46
Autor: Brigitte Bornemann-Jeske et al.
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Modellversuch im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung