Blinde im Internet


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Informationsdesign


 

Rechtslage

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (1. Mai 2002) sieht den freien Informationszugang für alle vor. Informationssysteme sollen so gestaltet werden, daß auch sehbehinderte und blinde Menschen Zugang haben. Mehr zum Gleichstellungsgesetz in der Mitteilung des Sozialministeriums.

Die Rechtsverordnung zur Barrierefreien Informationstechnik - BITV - (24.07.2002) regelt im Detail, welche technischen Massnahmen zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes notwendig sind. Betroffen sind zunächst die Internetseiten der Bundesbehörden. Neue Seiten sollen sofort, vorhandene Seiten bis 2005 barrierefrei gestaltet werden. Im Bereich der Wirtschaft will die Bundesregierung den Abschluß von Zielvereinbarungen fördern. Eine kommentierte Fassung der BITV kann beim FTB Volmarstein nachgelesen werden.

 

Internet für alle

Barrierefreies Internet ist nicht nur für Blinde und Sehbehinderte gut - wir profitieren alle davon.

Blinde und Sehbehinderte benötigen spezielle Hilfsgeräte, um den Computer zu benutzen und Internet lesen zu können. Diese Geräte verstehen nur Text. Graphiken, Bilder, multimediale Darstellungen und Animationen sind nur dann für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar, wenn sie durch ergänzende Texte erläutert werden. Texterläuterungen kommen jedermann zugute, der die Bilder abschalten möchte - z.B. einem Geschäftsmann im Hotelzimmer, der mit seinem Notebook per Modem im Internet surft.

Dies Beispiel zeigt: Barrierefreies Design ist "Design for All".

 

Checkliste

Barrierefreies Design ist, wenn Regeln und Standards eingehalten werden.

Das World Wide Web Consortium gibt Richtlinien für allgemein zugängliche Internetseiten heraus, auf denen auch BITV basiert. Grundlagen für ergonomische Software sind in den Normen des DIN, EN und ISO enthalten.
Hier ein Auszug aus der Checkliste des W3C: www.w3.org/WAI

Bilder und Animationen:
Beschreibe die Funktion jeder Grafik mit dem ALT-Attribut.

Image-Maps:
Verwende benutzerseitige MAP-Elemente und Text für hotspots.

Multimedia:
Verwende Untertitel und Transkriptionen für Audio. Verwende Audio-Deskriptionen für Video.

Hypertext-Links:
Link-Texte sollten verständlich sein, wenn nicht im Textzusammenhang gelesen. Vermeide z.B. "Hier klicken".

Aufbau der Seite:
Verwende HTML-Auszeichnungen korrekt. Verwende Überschriften, Listen und eine klar gegliederte Struktur. Verwende CSS zur Formatierung.

Diagramme:
Beschreibe Diagramme im Text oder verwende das LONGDESC-Attribut.

Skripte, Applets & Plug-Ins:
Biete Alternativen an für den Fall, daß Skripte etc. nicht behindertengerecht sind oder nicht von allen Browsern unterstützt werden.

Frames (Rahmen):
Verwende verständliche Titel für Frames. Verwende NOFRAMES, um eine alternative Navigation zur Verfügung zu stellen.

Tabellen:
Tabellen sollten Zeile für Zeile lesbar sein. In Datentabellen: Fasse den Inhalt zusammen. Tabellen für Seitenlayout: Achte darauf, dass die linearisierte Reihenfolge sinnvoll ist.

Testen:
Überprüfe die Seite mit allen gängigen Browsern und mit den Hilfstechniken zur Computernutzung für Blinde.